Geld für wichtige Projekte

Landkreis und Gemeinden erhalten 30,8 Millionen Euro

Finanzminister Albert Füracker und die kommunalen Spitzenverbände haben sich aufgrund sprudelnder Steuerquellen auf einen Rekord-Finanzausgleich für das Jahr 2019 geeinigt. Foto: stmflh

Finanzminister Albert Füracker und die kommunalen Spitzenverbände haben sich aufgrund sprudelnder Steuerquellen auf einen Rekord-Finanzausgleich für das Jahr 2019 geeinigt. Foto: stmflh

Kirchseeon · Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Und sie bereiten den meisten Landkreiskommunen allen Grund zur Freude. Denn in diesem Jahr überweist der Freistaat im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches dank der sprudelnden Steuerquellen so viel wie nie:

Die kreisfreien Städte in Bayern erhalten heuer insgesamt 921 Millionen Euro, die kreisangerhörigen Gemeinden 1,58 Milliarden Euro und die Landkreise 1,41 Milliarden Euro, teilt das bayerische Finanzministerium mit. Mit 30,8 Mio. Euro an "Schlüsselzuweisungen" profitiert auch der Landkreis Ebersberg von diesen Zahlungen.

16 Landkreisgemeinden erhalten davon zusammen 10,4 Mio. Euro (Vorjahr 9,5 Mio. Euro) und der Landkreis 20,5 Mio. Euro (Vorjahr 18,6 Mio. Euro). Das Plus beträgt damit rund 9,5 Prozent (Plus 1,8 Mio. Euro). Damit bekommt Ebersberg mehr zusätzliche Gelder als der bayernweite Durchschnitt.

Die Bilanz in den einzelnen Gemeinden fällt allerdings gemischt aus. 8 Kommunen erhalten mehr, 8 weniger Gelder aus München. Die finanzstarken Standorte Ebersberg, Forstinning, Oberpframmern, Pliening und Poing hingegen gehen erwartungsgemäß – wie schon in den Vorjahren – wieder leer aus.

Spitzenreiter ist auch in diesem Jahr der Markt Kirchseeon. Mit rund 2,27 Millionen Euro (Vorjahr 2,3 Mio. Euro) erhält die Marktgemeinde die meisten Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich. Vaterstetten verzeichnet 2019 die größe Taschengelderhöhung – hier steigen die Zuweisungen von 176.120 Euro im letzten Jahr auf nun 1,1 Millionen Euro. Grafing bei München und Markt Schwaben erhalten mit 1,38 Mio. bzw. 1,18 Mio. Euro nach Kirchseeon die höchsten Schlüsselzuweisungen.

Aber auch die Gemeinden Bruck, Forstinning, Hohenlinden, Moosach und Emmering können sich über ein leichtes Einnahmeplus gegenüber dem Vorjahr freuen. Die Rathäuser in Anzing, Aßling, Baiern, Egmating, Frauenneuharting, Glonn, Steinhöring und Zorneding müssen heuer dagegen weniger Zuschüsse in ihre Haushalte einplanen.

Bei den Schlüsselzuweisungen handelt es sich um nicht zweckgebundene Zahlungen des Freistaates, die vor allem finanzschwächere Gemeinden unterstützen sollen.

„Von den erneut gestiegenen Schlüsselzuweisungen werden alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis profitieren, denn die Kommunen können damit wichtige Projekte umsetzen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Thomas Huber (CSU), der auch Stadtrat in Grafing und Mitglied des Ebersberger Kreistags ist.

Auch die Ebersberger Landtagsabgeordnete Doris Rauscher (SPD) spricht von "gute Nachrichten für unseren Landkreis". Zur Stärkung der Haushalte von Städten, Gemeinden und Landkreisen sieht sie außerdem noch Spielraum für weitere Erhöhungen der Schlüsselzuweisungen. Sofern Konjunktur und Steuereinnahmen mitspielen, ist dies tatsächlich gar nicht mal unwahrscheinlich. Die nächsten Zahlen folgen dann im Frühjahr des kommenden Jahres.

Hintergrundinfo: Schlüsselzuweisungen
Gemeinden und Kommunen mit geringen Steuereinnahmen sollen nicht von finanzstarken Kommunen abgehängt werden. Da die Steuern in jeder Gemeinde höchst unterschiedlich sprudeln gibt es die sogenannten »Schlüsselzuweisungen«. Die Schlüsselzuweisungen ergänzen die eigenen kommunalen Steuereinnahmen. Sie sind die wichtigste staatliche Zahlung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches und können frei verwendet werden. Vor allem finanzschwächere Gemeinden können ihre Verwaltungshaushalte so nachhaltig stärken. Grundlage für die Zuweisungen sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahr 2017.
Bei der Höhe der Zahlungen wird auch die Aufgabenlast der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt. Gemeinden mit höhereren eigenen Steuereinnahmen erhalten daher geringere bis gar keine Zuweisungen aus dem Haushalt des Freistaats.

Artikel vom 22.02.2019
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