Steuergesetze betätigen sich als Mietpreistreiber

Berg am Laim · Ein Fall für den Bundestag

Bundestagsabgeordneter Dr. Wolfgang Stefinger will eine Gesetzesänderung. Foto: Tobias Koch

Bundestagsabgeordneter Dr. Wolfgang Stefinger will eine Gesetzesänderung. Foto: Tobias Koch

Berg am Laim · „Dieser Fall schreit nach einer Gesetzesänderung“, so jedenfalls ist die Auffassung des Münchner Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Stefinger. Die Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul mit Mutterhaus in Berg am Laim betreiben in München und im Münchner Umland zwei Krankenhäuser und mehrere Pflegeheime.

Da aber Pflegekräfte normalerweise nicht zu den Besserverdienenden gehören und günstiger Wohnraum in München eher die Ausnahme ist, vermietet der Orden an sein Pflegepersonal Wohnungen - und zwar zu einem günstigeren Preis als vom Münchner Mietspiegel vorgesehen.

Da die Abweichung zwischen bezahlter Miete und Mietspiegel so groß geworden ist, verlangte das Finanzamt von den Pflegekräften die Miet-Differenz als geldwerten Vorteil zu versteuern.

„Die Steuergesetze betätigen sich also als Mietpreistreiber“, so Stefinger und betont: „Diese Gesetzeslage macht die Wohnungen für das Pflegepersonal teurer und läuft dem Ziel entgegen, Unternehmen zu ermutigen, für ihre Mitarbeiter bezahlbaren Wohnraum in München anzubieten. Das müssen wir ändern!“

Überall in Deutschland, aber gerade in Ballungsräumen wie München wird händeringend Personal für die sozialen Berufe gesucht. Gerade dann ist eine Unterstützung bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum gefragt. Die CSU hat auf Initiative von Dr. Wolfgang Stefinger bei ihrer Winterklausur in Seeon beschlossen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werkswohnungen grundsätzlich so zu ändern, dass ein Anreiz entsteht günstigen Wohnraum zu schaffen und nicht durch die Hintertüre das Finanzamt die Differenz besteuert. Der Fall in Berg am Laim, könnte also eine bundesweite Regelung angestoßen haben.

Artikel vom 22.01.2019
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