Schön & schützenswert

Harlaching · Siedlung rund um den Hochvogelplaz steht unter Ensembleschutz

Die Großsiedlung in Neuharlaching stammt aus dem Jahr 1928: Sie besteht aus Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, die unter Ensembleschutz stehen.	Foto: hw

Die Großsiedlung in Neuharlaching stammt aus dem Jahr 1928: Sie besteht aus Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, die unter Ensembleschutz stehen. Foto: hw

Harlaching · Von Allach bis Zamdorf hat die wachsende Isarmetropole im Laufe der Zeit diverse, meist viel ältere Ortschaften geschluckt: Sie wurden früher oder später nach München eingemeindet. Grenzen zwischen den ehemaligen Dörfern sind wegen der starken Nachverdichtung meist nur auf dem Stadtplan zu sehen.

Eigene Identität bewahren
Historische Dorfkerne unter Denkmalschutz
Der Ensembleschutz sichert für nachfolgende Generationen erhaltene Bauwerk-Gruppen

Der Ensembleschutz soll für nachfolgende Generationen erhaltene und erhaltenswerte Bauwerk-Gruppen schützen. Damit diese Gebäude-Gruppierungen nicht irgendwann bloß noch als Name eines Stadtbezirks oder einer MVV-Haltestelle existieren, fallen viele unter den in der deutschen Denkmalpflege seit den 1970er Jahren etablierten Ensembleschutz. Dabei geht es explizit um eine Gruppe von Gebäuden, die architektonisch erhaltenswert erscheint – ein Platz, eine Straße, ein Viertel.

Nicht alle Gebäude eines Ensembles müssen dabei denkmalgeschützt sein. Allerdings muss die Denkmalbehörde sichtbare Veränderungen an Fassade und Dach genehmigen – diese wirken sich auf das Erscheinungsbild aus. Neben den Dorfkernen zählen dazu etwa auch der Olympiapark oder die Feldmüllersiedlung in Giesing, die unlängst wegen eines Abrisses in die Schlagzeilen geraten ist. Zu den schützenswerten Ensembles gehört ebenfalls die Wohnsiedlung Neuharlaching rund um den Hochvogelplatz. Aufgrund eines 1927 durchgeführten Wettbewerbes plante die Gemeinnützige Wohnungsfürsorge AG München 1928 unter der künstlerischen Oberleitung von Lechner, Norkauer, Eugen Dreisch und Wilhelm Scherer eine gartenstadtähnliche Großsiedlung auf der Höhe östlich von Harlaching.

Der Siedlungsbereich galt (und gilt) als ideale Lage: Den Perlacher Forst im Rücken ist er, in Blickverbindung, der Stadt zugewandt; für die verkehrstechnische Anbindung an die Stadt konnte eine Straßenbahnlinie eingerichtet werden. Als die Weltwirtschaftskrise 1930 die Bautätigkeit zum Erliegen brachte, war jedoch nur weniger als die Hälfte der vorgesehenen Bauten errichtet; insbesondere fehlten die als notwendig vorgesehenen Gemeinschaftseinrichtungen.

Doch auch als Fragment ist die Großsiedlung ein sprechendes Zeugnis für die künstlerisch-gesellschaftlichen Intentionen ihrer Schöpfer. Hier sollte verschiedenen Bedürfnissen und Ständen Seite an Seite Wohngelegenheit geboten werden: Bescheidenen Ansprüchen in kompakten, doch um große Höfe geschlossenen oder als lange Zeilen gestreckten Anlagen, die Zeilen gegen den tangentialen Verkehr abschirmend; gehobenen Ansprüchen in gleichartigen Einfamilienhäusern; dazwischen eingeschlossen Mehrfamilienhäuser. Die Gliederung der Blöcke und Zeilen ist so angelegt, dass sich auch städtebaulich Merk- und Richtpunkte ergeben. Das reichliche Grün ist ein allgemeines, nur die Grundstücke der Einfamilienhäuser sind durch Zäune ausgeschieden.

Die »Kunst am Bau« ist Teil der Planung; das gilt auch für den integrierten Hochvogelplatz, dessen Brunnen als Identifikationsmerkmal dient. Im ganzen unterscheidet sich die Siedlung durch ihre offene Komposition, durch die Mehrzahl ihrer Bautypen von den straff zusammengefaßten Anlagen rein sozialen Wohnungsbaues ebenso wie von den lockeren Gruppierungen gehobener, gartenstädtischer Villenviertel. An der Stelle von Isolation einerseits und Verdichtung andererseits sucht sie ein Miteinander zu verwirklichen. Dieser Anspruch wird auch mit dem zeitgenössisch programmatischen Schlagwort »Flachsiedlung« dokumentiert. Bedauerlicherweise haben Abbrüche und Neubauten in der Reihe der Einfamilienhäuser zu Störung des Ensembles in diesem Bereich geführt.

Artikel vom 28.03.2018
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