Der Bürger redet mit!

Wichtige Weichenstellungen für Verkehrsprojekte im Kreis

Für den vom Verkehrsminister Alexander Dobrindt veröffentlichten Entwurf zum »Bundesverkehrswegeplan 2030« läuft bis 2. Mai eine »Öffentlichkeitsbeteiligung«.	Foto: BMVI

Für den vom Verkehrsminister Alexander Dobrindt veröffentlichten Entwurf zum »Bundesverkehrswegeplan 2030« läuft bis 2. Mai eine »Öffentlichkeitsbeteiligung«. Foto: BMVI

Ebersberg/Landkreis · Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat im März den Entwurf für den neuen »Bundesverkehrswegeplan 2030« vorgestellt.

Brenner Basis Tunnel
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Der neue Bundesverkehrswegeplan hat ein Investitionsvolumen von 264,5 Milliarden Euro und hat auch für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region eine große Bedeutung. Der Entwurf enthält zahlreiche Infrastrukturprojekte, die in den Landkreisen Ebersberg, Erding und Freising in den kommenden 15 Jahren realisiert werden sollen. Dazu gehören die Ortsumfahrungen auf der B 388 im Landkreis Erding, der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke zwischen Markt Schwaben und Ampfing in den Landkreisen Ebersberg, Erding und Mühldorf sowie der Ausbau des Lärmschutzes an der A9 im Landkreis Freising.

Andere Verkehrsprojekte, wie die Ortsumgehung der B 304 in Kirchseeon oder die B 15 zwischen Landshut und ­Rosenheim, haben dagegen nach dem derzeitigen ­Entwurf kaum Realisierungschancen in den nächsten 15 Jahren. »Die Südumfahrung von Kirchseeon im Zuge der B 304 wurde in den weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Das heißt faktisch, dass es keine zeitnahe Umsetzung geben kann«, erklärt Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz (CSU). »Umso mehr gilt es jetzt vor Ort nach alternativen Lösungsansätzen zu suchen.

Im weiteren Bedarf mit Planungsrecht enthalten ist die Ortsumfahrung Steinhöring. Der Freistaat hat nun die Möglichkeit, die Planungen voranzutreiben. Hier liegt der Ball bei der Kommune, sie muss entscheiden, ob eine Umgehung für Steinhöring in Frage kommt«, so Lenz weiter. In den weiteren Bedarf wurde auch eine Ortsumfahrung für Tulling mit aufgenommen. Ein großer Schwerpunkt des Bundesverkehrswegeplans liegt beim Ausbau der Autobahnen: Der sechsstreifige Ausbau der A 94 zwischen dem Kreuz München-Ost und der Anschlussstelle Markt Schwaben sowie der achtstreifige Ausbau der A 99 zwischen dem Kreuz München-Nord und dem Kreuz München-Süd hat bei den Verkehrsexperten »vordringlichen Bedarf« . Letzterer streift bei Vaterstetten auch den Ebersberger Landkreis.

Beim Zugverkehr ist der Ausbau der Bahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing ebenfalls »im vordringlichen Bedarf« aufgelistet. »Besonders zu achten ist hier auf die Begrenzung der Kostenbelastung für die Kommunen, wirksame und gleichzeitig verträgliche Lärmschutzmaßnahmen sowie Barrierefreiheit an Bahnhöfen«, mahnt der Abgeordnete Lenz. Der Ausbau der Strecke München – Rosenheim als Zulaufstrecke zum geplanten »Brennerbasistunnel« wurde ebenfalls in den »vordringlichen Bedarf« aufgenommen: Die Bahnstrecke »Regensburg – Landshut – Mühldorf – Rosenheim« wurde in den »potentiellen Bedarf« eingestuft. Im Falle einer Realisierung würde dieser »Ostkorridor« auch eine merkliche Entlastung der durch den Landkreis Ebersberg verlaufenden Bahnstrecke München – Rosenheim bedeuten. Der geplante Neubau der B15 hingegen wird nicht durch den Ebersberger Landkreis verlaufen. Südlich von Haag sind lediglich Straßensanierungsarbeiten an der Bundesstraße geplant.

Soweit der Stand über die aktuellen Planungen des Bundes. Jetzt soll der Bürger das Wort haben: »Nun können sich Verbände, Kommunen und Bürger sechs Wochen lang an einem öffentlichen Konsultationsverfahren beteiligen und ihre Meinung zu dem Entwurf äußern«, erklärt Ewald Schurer, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erding und Ebersberg und ruft damit zur Teilnahme auf. De facto hat also ab sofort jeder Bürger die Möglichkeit, sich in den nächsten sechs Wochen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die bewerteten einzelnen Projekte zu informieren und sich zu äußern.

Erst nach der Auswertung der »Öffentlichkeitsbeteiligung« wird die Bundes­regierung den Bundesverkehrswegeplan beschließen. Danach werden die »Ausbaugesetze« und »Bedarfspläne« in den Bundestag eingebracht und dort im Detail beraten. Hierbei kann es also noch zu Änderungen bei den einzelnen Projekten kommen, bevor die Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden. Der Entwurf des »BVWP 2030« und der Umweltbericht kann vollständig im Internet unter www.bmvi.de/bvwp2030-flyer eingesehen werden.

Die Stellungnahmen und Anliegen können noch bis zum 2. Mai online über dem Portal www.bmvi.de/bvwp2030-stellungnahme abgegeben werden. Von Stefan Dohl

Artikel vom 25.03.2016
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