Formal ist der Weg frei

Dritte Startbahn: Verwaltungsgericht weist Beschwerden ab

Die dritte Startbahn am Münchner Flughafen hängt am Bürgerentscheid und dem damit verbundenen politischen Willen.	Foto: Werner Hennies

Die dritte Startbahn am Münchner Flughafen hängt am Bürgerentscheid und dem damit verbundenen politischen Willen. Foto: Werner Hennies

Selbstbewusste Töne kommen erwartungsgemäß aus dem Erdinger Moos: »Mit den heutigen Entscheidungen haben wir nun die Bestandskraft unserer Ausbaugenehmigung und damit Rechtssicherheit für dieses so wichtige Ausbauvorhaben erreicht«, erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh. Wenn da nicht der Bürgerentscheid vor drei Jahren gewesen wäre.

Die damals mehrheitlich ablehnende Haltung der Münchner zu dem Projekt hätte zwar inzwischen keine bindende Wirkung mehr, jedoch hat in der Vergangenheit der damalige Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) erklärt, das Votum respektieren und nicht dagegen handeln zu wollen. Gleiches bekräftigt sein amtierender Nachfolger Dieter Reiter (SPD): »Das Urteil überrascht mich nicht. Allerdings ändert es auch nichts daran, dass die Landeshauptstadt München einer dritten Startbahn nur dann zustimmen wird, wenn sich ihre Bürgerinnen und Bürger in einem neuen Bürgerentscheid mehrheitlich dafür aussprechen sollten. Derzeit sehe ich allerdings keinen Anlass, die Münchner erneut darüber abstimmen zu lassen. Dazu müssten sich die Rahmenbedingungen, wie die Anzahl der Starts und Landungen, grundlegend und dauerhaft ändern. Das sehe ich derzeit nicht.« Nahezu identisch äußert sich Reiters Stellvertreter, der zweite Bürgermeister und Wirtschaftsreferent der Stadt, Josef Schmid (CSU): »Politisch fühle ich mich hundertprozentig an den Bürgerentscheid aus dem Jahr 2012 gebunden. Diese Bindekraft könnte nur durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben werden.« Allerdings: »Ein solcher neuer Bürgerentscheid wäre für mich nicht zwingend an geänderte Rahmenbedingungen gekoppelt.«

Die Gerichtsentscheidung bedeutet für die Startbahngegner und konkret die Kläger eine Niederlage ohne Wenn und Aber. Entsprechend enttäuscht zeigt man sich bei den Grünen, man will aber dem Urteil keine allzu große Bedeutung beimessen. »Das Gericht hat heute – wie erwartet – lediglich entschieden, dass keine Verfahrensfehler vorliegen. Das Gericht hat nicht entschieden, dass die dritte Startbahn gebaut werden muss«, ließ die Landtagsabgeordnete Katharina Schulze wissen. Sie ist gleichzeitig Sprecherin des Bündnisses »München gegen die 3. Startbahn«. Noch weiter links wird man deutlicher. Die Bundestagsabgeordnete Eva Bulling-Schröter von den Linken bezeichnet das Projekt als »politischen Irrsinn«. Sie setzt auf den Bürgerwillen, an den sich alle zu halten hätten, »auch die CSU«. Die Münchner CSU kann mit diesem präventiven Ordnungsruf nicht gemeint sein. Die Adressaten sitzen viel mehr im Maximilianeum. Auch das Aktionsbündnis »AufgeMUCkt« nimmt das Kabinett Seehofer in die Pflicht: »Nun kann sich die bayerische Staatsregierung nicht länger hinter den Gerichten verstecken und muss endlich ihrer eigenen Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.« Diese Verantwortung liege darin, dem Bürgerentscheid entsprechend zu handeln. »Diesen Bürgerentscheid betrachten wir als unser unumstößliches Faustpfand«, erklärte Hartmut Binner im Namen des Sprecherrats des Bündnisses. Bei der Bürgerinitiative Attaching, dem am stärksten betroffenen Dorf in der unmittelbaren Nähe des Flughafens, formuliert man sehr drastisch: »Mit der Ablehnung der Revision zur dritten Start- und Landebahn am Flughafen München wird das bayerische Dorf Attaching und damit die Heimat von knapp 1.000 Bürgern zerstört.« Sprecher Franz Spitzenberger kündigt an, »aufgrund von Grundrechtsverletzungen (Recht auf Eigentum und Gesundheit)« den Gang vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu wollen. Dieser Kampf ist noch lange nicht ausgefochten.

Flughafen Münchens 3. Start- und Landebahn

Artikel vom 17.07.2015
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