Kampf gegen den ALB

Kein willkürliches Vorgehen in Feldkirchen

Feldkirchen · Am 9. Juni 2015 fand in Neubiberg eine Informationsveranstaltung zum Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) und den damit verbundenen weiteren Fällungen statt.

Im Münchner Umland aufgetaucht: Asiatischer Laubholzbockkäfer
Themenseite zum meldepflichtigen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, Abk.: ALB)

Dabei fragte ein Mitglied der Bürgerinitiative in Neubiberg, weshalb in der Gemeinde Feldkirchen nach dem Fund einer Larve im November 2014 in einem Baum kein 100 m Fällradius angewendet wird, wie es in Neubiberg gemacht worden ist bzw. wird. Herr Dr. Nawroth, Leiter der zuständigen Abteilung innerhalb der Landesanstalt für Landwirtschaft zur Bekämpfung des ALB, antwortete darauf, dass dies ein »wunder Punkt« sei und »Wir (Anmerkung: die LfL) haben von höchster Stelle verordnet bekommen, das so zu machen«. Diese Aussage erweckt den Eindruck als würde in Feldkirchen nach anderen, möglicherweise politischen Kriterien vorgegangen und entschieden werden. Die Gemeinde widerspricht dem entschieden.

In Feldkirchen wurde der ALB erstmalig im Oktober 2012 festgestellt. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurden zahlreiche groß angelegte Fällungen vorgenommen. So wurden das Brunnenwäldchen und die angrenzenden Wälder kahl geschlagen. Ein privater Waldbesitzer war mit seinen Flächen ebenfalls sehr stark betroffen. Das Gewerbegebiet Süd ist bis auf wenige Baumhaselbäume komplett baumfrei. Die Autobahnböschungen zur A94 wurden auf einer Länge von 3km Strauch-und Baumlos gemacht. Eine wunderschöne Ulmenallee an der B471 Richtung Ottendichl sowie eine Eschenallee entlang der Münchner Straße wurden entfernt. Das für Feldkirchen ortsbildprägende Tucherwäldchen mit sehr alten und mächtigen Bäumen verschiedenster Baumarten fiel dem Käfer zum Opfer. Im kommunalen Friedhof wurden ca. 70 Altbäume gefällt. Im Kindergarten Arche Noah mussten fast alle Bäume entnommen werden. Die Fällungen von Bäumen in privaten Gärten waren bisher sehr intensiv und verursachte eine sehr starke Betroffenheit bei den Bürgern.

All diese Eingriffe stellen für die Bürger eine enorme Belastung dar. Der Ort hat sich dadurch verändert. Die Bekämpfung wurde mit voller Konsequenz in Feldkirchen durchgeführt. Nach all diesen Maßnahmen wurde im November 2014 eine einzelne Larve in einem kleineren Feldahornbaum in einem privaten Garten gefunden, während man in umliegenden Bäumen trotz intensiven Monitorings keine weiteren Funde festgestellt hat.

Die Gemeinde hat daraufhin ein Positionspapier entworfen, in dem u.a. ein abgestuftes Vorgehen vorgeschlagen wird. Wird ein gehäufter Befall festgestellt, wie es zu Beginn in Feldkirchen der Fall gewesen ist, muss weiterhin in einem Umkreis von 100m gefällt werden. Tritt nach der Beseitigung des Hauptbefalls ein einzelner Fund auf, wie im November 2014 in Feldkirchen, soll eben nicht mehr der 100 m Radius angewendet werden. Die Gründe dafür findet man im Positionspapier, welches auch durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen worden ist und auf der Homepage der Gemeinde nachzulesen ist.

Das Vorgehen nach diesem Positionspapier wurde im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit allen Beteiligten, auch Herrn Dr. Nawroth, besprochen. Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass man das Konzept des Positionspapiers versuchsweise in Feldkirchen so umsetzen will und dies auch dem Bundesforschungsinstitut des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Forsten, dem Julius –Kühn – Institut in Braunschweig, so mitteilt. Klar ist auch, dass sich das entworfene Positionspapier ausschließlich auf Flächen außerhalb eines Waldes bezieht.

Die Aussage von Herrn Dr. Nawroth im Zusammenhang mit der Unterlassung einer Fällung im 100m Radius - »Wir haben das von höchster Stelle verordnet bekommen« – ist unvollständig und deshalb irreführend. Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Versuch der Bekämpfung des ALB in einer abgestuften Weise. Damit soll sowohl den Anforderungen einer effektiven Bekämpfung als auch den Belangen der Bürger Rechnung getragen werden. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass im Fall eines schweren Befalls, wie es zu Beginn im Oktober 2012 der Fall gewesen ist, eine Fällung aller Wirtsbäume im Umkreis von 100m notwendig ist.

Artikel vom 16.06.2015
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