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Begehren zulässig
Gericht hat entschieden
Putzbrunn · Im Streit um ein Asylbewerberwohnheim für 60 Personen in der Putzbrunner Waldkolonie, hat das Verwaltungsgericht München letzte Woche das »Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für altersgerechtes Wohnen« für zulässig erklärt.
Der Gemeinderat von Putzbrunn hatte das von fast 800 Bürgern unterzeichnete
Begehren am 30. April mit 13:6 Stimmen abgewiesen.
Nun muss die
Gemeinde die Bürger entscheiden lassen, ob ein Bauleitplanverfahren angestrengt
werden soll. Wobei es sich aber nur noch auf die Teile des 36.000 Quadratmeter-Grundstücks
beziehen kann, die nicht zur im Bau befindlichen Asylbewerberunterkunft
gehören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bedeutet einen Sieg
für Bürger-Mitbestimmung, aber auch einen für die Gemeindeverwaltung, deren
gewünschte Asylbewerberunterkunft im Januar 2014 bezugsfertig sein soll.
Donnerstagabend trifft sich Bürgermeister Edwin Klostermeier (SPD) mit den
Fraktionssprechern des Gemeinderats und Initiatoren der Bürgerinitiative
zu einem klärenden Gespräch. Angela Boschert
- Putzbrunn/Landkreis · Asylbewerber nach Putzbrunn
Themenseite zur »Bürgerinitiative Putzbrunn/ Ottobrunn für eine gerechte Verteilung der Asylbewerber im gesamten Landkreis«
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