Weg zur Asylbewerberunterkunft ist frei

Putzbrunn · Bürgerbegehren abgelehnt

Dicht gedrängt und zum Teil stehend verfolgten an die 120 Putzbrunner die Diskussion um das Bürgerbegehren im Gemeinderat.	Foto: Boschert

Dicht gedrängt und zum Teil stehend verfolgten an die 120 Putzbrunner die Diskussion um das Bürgerbegehren im Gemeinderat. Foto: Boschert

Putzbrunn · »Die Spatzen haben es von den Dächern gepfiffen«, urteilten die Antragsteller über die Entscheidung des Putzbrunner Gemeinderats, das »Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für altersgerechtes Wohnen« nicht zuzulassen.

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Das entschieden die Bürgervertreter nach hitziger Debatte mit 13:6 Stimmen. Sie lehnten das Bürgerbegehren ab wegen »unrichtiger Tatsachenbehauptungen in der Begründung«, welche die Bürger zur Unterschrift verleitet hätten. So hatte es auch die Prüfabteilung des Landratsamts – zugleich Auftraggeber des Projekts - gesehen.

Demgegenüber kommt der Direktor des Bayerischen Gemeindetags und zugleich Spezialist für öffentliches und Kommunalrecht, Dr. Franz Dirnberger, zu dem Urteil, »dass Überwiegendes für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens spricht«. Somit standen Aussage gegen Aussage in einer Sitzung, in der die Gemeinderäte nach Aussage ihres Bürgermeisters Edwin Klostermeier (SPD) »nach ihrem Gewissen und unbeeinflusst entscheiden« sollen, wie er mehrfach wiederholte. In der Debatte erhielt Gemeinderat Helmut Krüger (SPD) viel Beifall der etwa 120 Bürger, die die Sitzung zum Teil stehend verfolgten, weil er klar sagte: »Wir sollten die Bürger entscheiden lassen«. Immerhin haben etwa 1.000 Putzbrunnern zugestimmt. Krüger sagte dies »als einfacher Gemeinderat«, denn er hatte einen Tag zuvor sein Amt als SPD-Fraktionssprecher und –vorsitzender verloren. Martina Hechl (GPP) betonte, sie verstehe die Eile nicht. »Wir haben bis zum 30. Juni (dem angedachten Termin für den Bürgerentscheid, die Red.) alle Zeit der Welt, um die Bürger aufzuklären«. Ihr Fraktionskollege und dritter Bürgermeister Robert Böck unterstützte diese Überlegung. Schließlich warf Hans Uher (ebenfalls GPP) Klostermeier vor, das Landratsamts-Gutachten »versuche mit aller Vehemenz Gründe für die Unzulässigkeit zu finden«. Dirnberger behauptete das Gegenteil. »Welches Schreiben ist jetzt gewichtiger?«, fragten sich die Gemeinderäte.

Abschließend lehnte der Putzbrunner Gemeinderat das Bürgerbegehren ab. Gegen die Stimmen der GPP-Fraktion mit Robert Böck, Martina Hechl, Britta Becker und Hans Uher sowie Hartmut Krüger (SPD) und Josef Jakob jun (Freie Wähler).

Dem Bauantrag des Landratsamts für eine Asylbewerberunterkunft in der Waldkolonie, den selbige sechs zur Entscheidung in den Gemeinderat gehoben hatten, erteilte anschließend der Gemeinderat mit 13:6 sein »gemeindliche Einvernehmen«. Somit ist der Weg zum Bau frei. Wann die Bagger anrollen ist noch offen.

Doch ist das letzte Wort über das Bürgerbegehren noch nicht gesprochen: Die Initiatoren haben letzten Freitag entschieden, gegen die Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens Klage einzureichen. Um ein »ordnungsgemäßes und transparentes Bauleitplanverfahren mit Bürgerbeteiligung zu erreichen«, wie Bürgerbegehren-Initiatorin Margit Preiss, zugleich Sprecherin der »Bürgerinitiative Putzbrunn/ Ottobrunn für eine gerechte Verteilung der Asylbewerber im gesamten Landkreis«, ausführt. Angela Boschert

Artikel vom 07.05.2013
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