Der 113 Hektar große Feldmochinger Anger

Feldmoching · »Ruhiges Gebiet« gefordert

Der Feldmochinger Anger von der Weitlstraße nach Norden hin. 	Foto: ws

Der Feldmochinger Anger von der Weitlstraße nach Norden hin. Foto: ws

Feldmoching · Der Feldmochinger Anger zieht sich auf gut zwei Kilometern Länge vom Rande der Lerchenau im Süden nach Norden hin über Weitl- und Dülferstraße hoch bis zur A 99. Der Grünzug hat eine Fläche von 113 Hektar und einen Einzugsbereich von 28.000 Einwohnern.

Wohin mit dem Autobahnzubringer und der vermeintlichen Vorzüge?

Die Stadt soll diese gewaltige Grünanlage am Stadtrand von München nun als »Ruhiges Gebiet« ausweisen und in den Münchner Lärmaktionsplan aufnehmen. Das fordert jedenfalls Markus Auerbach (SPD), Vorsitzender des Bezirksausschusses Feldmoching-Hasenbergl. Das Gremium schloss sich dieser Forderung fast einstimmig und parteiübergreifend an.

Der Feldmochinger Anger werde voraussichtlich die Kriterien zur Aufnahme in den Lärmaktionsplan erfüllen. Flächendeckend gebe es in dem Grünzug eine geringe Lärmbelastung, insbesondere in dessen Kernbereich, argumentiert der Stadtteilpolitiker. Zudem habe er unter anderem eine wichtige Erholungsfunktion. »Die Notwendigkeit und Bedeutung des Grünzuges Feldmochinger Anger wurde bereits seit 1992 in Stadtratsbeschlüssen gewürdigt«, so Auerbach. Auch das »Landschaftskonzept für den Münchner Norden« (Auftraggeber: Heideflächenverein) spreche dem Feldmochinger Anger »eine tragende Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung im Stadtbezirk« bei.

Der Grünzug zieht sich von der Lerchenau-Nord über die Siedlung Feldmochinger Anger, den Raum Weitlstraße, dem Hasenbergl-Süd, dem Harthof hin hoch bis zur A 99 und entlaste das Naturschutzgebiet Panzerwiese. Doch leider habe die Stadtverwaltung die Ausweisung »Ruhiger Gebiete« am Stadtrand bisher vernachlässigt, kritisiert der Lokalpolitiker. Welchen Vorteil verspricht er sich denn konkret von der Ausweisung des Feldmochinger Angers als »Ruhiges Gebiet« und von der Aufnahme in den Lärmaktionsplan? Damit könne der Grünzug dauerhaft Erholungszwecken dienen, ruhig bleiben und in seinem Bestand erhalten bleiben. Der Planungsausschuss des Stadtrates werde voraussichtlich am 31. Januar über den Lärmaktionsplan beraten, so Auerbach. Wally Schmidt

Artikel vom 31.01.2012
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