Veröffentlicht am 14.09.2017 13:19

Thema Vorsorgevollmacht

Was wird, wenn man auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer erledigt die Bankgeschäfte? Wer kümmert sich um die eigene Gesundheit und Pflege? Welche Vollmachten erforderlich sind und was muss darin stehen soll, erfahren Interessierte in einem Vortrag von Rechtsanwältin Christiane Karwatka-Kloyer am Montag, 25. September, um 19 Uhr, im Mehrgenerationenhaus in der Schmiedstraße.

Das Bürgerliches Gesetzbuch kennt ohne ausdrückliche Regelung keine gesetzliche Vertretung zwischen Ehegatten und sonstigen Verwandten. Auch können volljährige Kinder ohne Vollmacht ihre Eltern nicht rechtsgeschäftlich vertreten. Da die Anforderungen hieran immer strenger werden und in der Praxis viel mehr darauf geachtet wird, dass auch tatsächlich im Sinne des Betroffenen gehandelt wird und dementsprechende Vollmachten vorliegen, ist es umso wichtiger, dass man sich zur rechten Zeit, wenn man noch in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte ist, Gedanken macht, wen man mit diesen Aufgaben betrauen möchte.

Der Eintritt zu dem Vortrag, der in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung stattfindet, ist frei. Der Zugang ist barrierefrei. Eine Anmeldung bis zum 20. September bei Eva Kaletsch-Lang unter der Telefonnummer 0881/9095900 ist erforderlich.

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