Veröffentlicht am 10.08.2017 10:07

Urlaub bei Arbeitslosigkeit?

Im Recht der Arbeitslosenversicherung gibt es einen Anspruch auf Urlaub wie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht. Arbeitslose, unabhängig davon ob sie Arbeitslosengeld beziehen oder nicht, müssen für die Agentur für Arbeit stets orts- und zeitnah erreichbar sein. Sofern keine Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme bevorsteht, besteht aber die Möglichkeit, sich bis zu drei Wochen innerhalb eines Kalenderjahres unter Fortzahlung der Leistung an einem Ort fernab eines potenziellen Arbeitsplatzes aufzuhalten. Anspruch auf Arbeitslosengeld und Versicherungsschutz besteht aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche. Wer länger abwesend sein möchte, kann sich für längstens sechs zusammenhängende Wochen ortsabwesend melden.

Ist die Ortsabwesenheit länger als sechs Wochen geplant, wird man abgemeldet und gilt ab dem ersten Tag nicht mehr als arbeitslos und erhält kein Arbeitslosengeld mehr. Nach Rückkehr kann man sich erneut persönlich arbeitslos melden. Der Antrag auf Ortsabwesenheit bei Urlaub o.ä. sollte erst kurz vor Reiseantritt gestellt werden, da die Vermittlungsfachkraft sonst nicht beurteilen kann, ob die geplante Reise eine Arbeitsaufnahme oder Lehrgangsteilnahme beeinträchtigt. Die Antragstellung ist auch online unter www.arbeitsagentur.de/meine-eservices möglich.

north