Normalerweise kann die Kfz-Versicherung jedes Jahr zum 31. Dezember gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss dann bis spätestens 30. November beim Versicherer vorliegen. Verkauft man jedoch sein Fahrzeug, ist ein Wechsel jederzeit möglich. Eine Frist gibt es dann nicht. Wichtig: Der Versicherungsvertrag endet erst bei Abmeldung auf der Kfz-Zulassungsstelle. Der ADAC empfiehlt, seine Assekuranz schnellstmöglich über den Verkauf zu informieren, um in der Übergangszeit nicht für Schäden des neuen Fahrzeughalters haftbar gemacht zu werden. Darüber hinaus sollte im Kaufvertrag auf alle Fälle festgehalten werden, dass der Neubesitzer den Wagen unverzüglich ummeldet. Unbedingt notwendig ist es auch, die neue Police vor dem Gang zur Zulassungsstelle abzuschließen, damit An- und Abmeldung reibungslos verlaufen.
Die Gelegenheit sollte man sich nicht entgehen lassen und den neuen Versicherer sorgfältig aussuchen. Denn wer vergleicht, spart bares Geld. Grundsätzliche Kriterien sind:
Richtig sparen kann man mit der ADAC Autoversicherung. Die Experten in den Club-Geschäftsstellen beraten völlig kostenlos, unverbindlich und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot. Informationen gibt es auch unter Tel.: 089/ 5195-159 (Montag bis Samstag, 8 – 20 Uhr).