Veröffentlicht am 06.07.2015 16:33

„Ein enormer Gewinn für Neuhausen”

Die Landtagsabgeordnete Mechthilde Wittmann (CSU) freut sich: die Planungen für eine Neugestaltung des Taxisgartens werden konkret. Schließlich war es Wittmanns Idee, dass die Landeshauptstadt München den Park vom Freistaat Bayern pachtet. Wenn auch der Stadtrat zustimmt, kann die neugestaltete Grünfläche 2017 eröffnet werden. Damit endet eine jahrelange Debatte um die Nutzung des teilweise brachliegenden Areals. Wie aus einem Schreiben des bayerischen Finanzmisters Dr. Markus Söder an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses im Landtag, Peter Winter, hervorgeht, hat die Landeshauptstadt als künftige Betreiberin kürzlich ihr Planungskonzept vorgestellt.

Demnach wird der Park nach dem Willen der Stadt zwar Tag und Nacht zugänglich sein und ein Quartierspark für Menschen aus der Nachbarschaft und dem Stadtviertel sein. Dennoch bleibt gewährleistet, dass mit Augenmaß eine Erholungsoase für Bürger jeden Alters, Behinderte und Nichtbehinderte entstehen wird. Der Rundweg soll so angelegt werden, dass er über vier Zugänge (über Taxisstraße, Paschstraße, Concordiagelände und städtische Kleingartenanlage) gerade auch für Senioren, Familien und behinderte Bürger leicht erreichbar und hindernisfrei mit vielen Ruhebänken zur Erholung und Bewegung einlädt. Der Bereich des bisherigen Schwimmbeckens soll als Senkgarten ausgebildet werden. Mit vier Teilflächen mit eigenem Charakter werden optische Besonderheiten aufbereitet, wobei der bestehende Fichtenhain erhalten bleiben und der Randbereich mit Gehölzen verdichtet werden soll. Wittmann dazu: „Wenn jetzt der Stadtrat dem vorgelegten Gestaltungskonzept noch zustimmt, ist das neue Erholungsgelände Taxisgarten ein enormer Gewinn für Neuhausen und steigert die Attraktivität des Stadtteils noch einmal.”

Der Taxisgarten hat eine lange Geschichte. Das Gelände wurde u.a. schon als Fasanengehe, als Übungsplatz für Polizeispürhunde und Genesungspark für Kriegsversehrte genutzt. Den Biergarten dort gibt es seit 1924.

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