„Haben Sie eine Betreuungs- oder Patientenverfügung unterschrieben? Und wer wird Sie im Alter pflegen?“ Die Münchner Wochenanzeiger fragten die Menschen in München und den Umlandgemeinden. Lesen Sie hier die Antworten:
Ludwig Wörner, 1. Vorsitzender der Wohnungsgenossenschaft München West und der Diakoniestation Westend, Schwanthalerhöhe:
„Ja, die habe ich bereits vor etwa acht Jahren gemacht. Ich halte die Verfügungen für selbstverständlich und für notwendig. Schließlich will ich am Ende meines Lebens nicht von der Kunst der modernen Medizin traktiert werden. Als Single braucht man zudem eine Vertrauensperson, die sich im Fall des Falles kümmert, und dafür sorgt, dass die behandelnden Ärzte die Verfügung auch bekommen. Als Chef der Diakoniestation Westend denke ich doch, bei Bedarf gut gepflegt zu werden. Ich kenne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ja persönlich. Sollte ich mal gar nicht mehr alleine zurechtkommen, würde ich - eventuell zusammen mit anderen Pflegebedürftigen im Bezirk - privat eine Pflegekraft anstellen.“
Regine von Chossy, Künstlerin, Schwanthalerhöhe:
„Nein – ich habe bisher noch nie an solche formellen Verfügungen gedacht. Gepflegt werden will ich nie, meine Kinder möchte ich auf keinen Fall damit belasten. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass ich mal unvermittelt sterbe, beispielsweise im Meer ertrinke, oder mir ein ähnlich plötzliches Lebensende bevorsteht.“
Alfred Nagel, Bezirksausschuss Sendling-Westpark, Sprecher der CSU-Fraktion:
„Ja, meine Frau und ich haben schon vor vielen Jahren eine Betreuungsvollmacht verbunden mit einer Patientenverfügung gegenseitig unterschrieben. Allerdings haben wir eine einfache Methode angewandt, indem wir vorgefertigte Formulare des Bayrischen Justizministeriums unterzeichnet haben. Eine genauere Betrachtung hat uns aber bewogen, diese Unterlagen vor dem Notar zu beurkunden. Der Grund: Die ohne Notar gezeichneten Vollmachten sind nur im Original gültig. Kopien, z. B. zur Weiterreichung und Aufbewahrung bei den Kindern, werden im Ernstfall nicht anerkannt, wenn das Original nicht auffindbar ist. Anders bei der notariellen Beurkundung: Es können gültige Kopien angefertigt werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Besser eine ohne Notar gezeichnete Betreuungsvollmacht als gar keine! Wer wird uns im Alter pflegen? Eine gute Frage. Unser Wunsch ist, dass dies der jeweils gesunde Partner tut und organisiert, solange er selbst noch in der Lage dazu ist. Auch die Kinder haben ihre Bereitschaft bekundet. Nur, in die Zukunft kann niemand schauen. So sind wir als Eheleute uns auch einig, in ein Heim zu gehen, wenn familiäre Pflege nicht oder nicht mehr möglich sein sollte.“
Stephan Reichel, Forum Westend, Schwanthalerhöhe:
„Was weithin nicht bekannt ist: nur weniger als zehn Prozent der Menschen werden vor ihrem Tod längere Zeit pflegebedürftig; die Rate steigt erst bei über 80-Jährigen an. Und selbst bei den Hochbetagten bleibt die Mehrheit nicht pflegebedürftig. Mir hat kürzlich die junge afghanische Familie, welche ich im Kirchenasyl mit anderen vor der Abschiebung in Krieg und Not gerettet habe, ungefragt versichert: 'Wir pflegen Dich, wenn Du mal alt bist.' Das ist die beste Pflegeversicherung, die man sich denken kann. Verfügungen habe ich bislang keine, auch wenn sie sinnvoll sind.”
Dennys Koller, Obermenzing:
„Verfügungen habe ich bislang keine unterschrieben. Darüber denke ich nach, wenn ich krank oder alt bin. Sollte ich mal Pflege benötigen, wird meine Frau die übernehmen – sofern sie das dann noch kann. Falls nicht, ist es Aufgabe von Angehörigen. Zumal ich keine Kinder habe, wären Geschwister, Nichten oder Neffen in der Pflicht. Meine Familie kam ehedem aus Bosnien nach Deutschland. Bei uns wird niemand ins Heim abgeschoben; Betreuung von Senioren wird innerhalb der Familie organisiert.”
Günter Keller (SPD), Vorsitzender Bezirksausschuss Sendling-Westpark:
„Ja, meine Frau und ich haben gegenseitig eine Patienten- und Pflegevereinbarung abgeschlossen. Auch unsere Kinder wissen darüber Bescheid. Gott sei Dank erfreuen wir uns beide noch guter Gesundheit. Wenn es aber einem von uns mal schlechter gehen sollte, ist es selbstverständlich, dass der andere hilft. Unterstützung erhalten wir dann auch von unseren drei Kindern.”
Katja Graf, gesetzliche Betreuerin beim SkF:
„Ich, und auch mein Mann, haben eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht mit den jeweils eigenen Wünschen und Vorstellungen verfasst. Beides soll den anderen befähigen, im medizinischen Ernstfall für den Erkrankten handeln zu können. Und falls eine rechtliche Betreuung notwendig werden sollte haben wir uns gegenseitig als einzusetzenden Betreuer angegeben. Wie ich selbst im Alter gepflegt werden möchte, habe ich dagegen noch nicht abschließend für mich geklärt. Bei relativ leichter Pflegebedürftigkeit würde ich mir aus heutiger Sicht wünschen, zuhause von einem Pflegedienst versorgt zu werden. Bei umfangreicherer Pflegebedürftigkeit ziehe ich aber auch stationäre Pflege, also einen Heimplatz, in Betracht. Ich möchte weder meinen Partner noch meinen Sohn mit der Pflege belasten. Finanziell sind jedoch die ambulante wie auch die stationäre Versorgung kostenintensiv, so dass im Einzelfall entschieden werden muss, was finanziell für uns machbar ist.“
Manuela Aigner, Diplom-Sozialpädagogin im Alten- und Service-Zentrum Sendling:
„Sich Gedanken um Alter, Krankheit und Tod zu machen, kann belastend sein und wird oft verdrängt. Dennoch ist es wichtig, Vorsorge zu treffen! Wer soll für mich die Dinge des täglichen Lebens regeln, wenn ich selbst auf Grund von Krankheit, Alter oder einem Unfall keine Entscheidungen mehr treffen kann? Möchte ich immer die medizinische Maximalversorgung oder sollen Ärzte in bestimmten Fällen die lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen? Für junge und alte Menschen – und für Angehörige – ist es letztlich entlastend, die Zukunft geplant zu haben!“
Michael Mattar, Stadtrat München (FDP):
„ Ich habe schon vor einigen Jahren eine Betreuungs- und Patientenverfügung verfasst. Zwar ist eine solche Verfügung – ohne ein drohendes Krankheitsbild – teilweise allgemein gehalten, aber trotzdem ganz wichtig. Vor allem kann die Verfügung jederzeit geändert und angepasst werden. Schon deshalb sollte niemand Angst haben, hier eine langfristige Bindung und Verfügung einzugehen. Vielmehr ist dies eine sinnvolle Vorsorge. Wer mich im Alter mal pflegen wird, kann ich schwer sagen. Schließlich hängt dies natürlich ganz entscheidend von einer Krankheit oder einem Krankheitsverlauf ab. Wünschen tun wir uns sicher alle, dass dies im häuslichen Umfeld erfolgt.“
Gerlinde Wouters, Förderstelle für Bürgerschaftliches Engagement (FöBE):
„Betreuungs- und Patientenverfügung und Pflege? Ganz wichtige Fragen und ich habe die Vorsorgevollmacht - sogar die aktuelle Version - schon zu Hause, aber noch nicht ausgefüllt. Warum „noch nicht?“ Der Gedanke ist unangenehm, so beeinträchtigt zu sein, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann. Bei meinem Vater war es allerdings entscheidend, dass er die Patientenverfügung unterschrieben hatte und so in Frieden einschlafen konnte. Jetzt habe ich einen Termin vereinbart, an dem ich mich über eine Pflegeversicherung informieren werde. Das gehe ich jetzt aktiv an. Deshalb finde ich es ganz prima, dass der Wochenanzeiger auf diese Themen aufmerksam macht.“
Stefanie Scherr, Verwaltungsmitarbeiterin im Kursana Domizil Pullach:
„Früher habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht. Jeder meint ja, dass ihm selber so was nie passieren würde: ein Pflegefall? Unvorstellbar! Leider kann es aber ganz schnell passieren. Seit ich in einem Pflegeheim arbeite, wurde mir das bewusst. Ich habe mir dann das komplette Paket geholt: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Bankvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Mit Mutter und Schwester, die natürlich auch noch keine Vorsorge getroffen hatten, habe ich das ausgefüllt. Wie ich im Alter gepflegt werden möchte, weiß ich noch nicht genau. Bis dahin sind es ja noch ein paar Jahre und es wird sich sicherlich einiges ändern – ich lasse mich überraschen.“
Hans Bauer, Mitglied des Bezirksausschusses 19 (SPD):
„Jetzt haben Sie mich erwischt! Bis vor einem Jahr hat unsere Familie das Thema stündlich beschäftigt, da meine Schwiegermutter an Demenz erkrankt war, was uns sehr belastete. Auch die eigene rechtliche Vorsorge mittels Betreuungs- oder Patientenverfügung war da oft Gesprächsthema, sogar die Formblätter für eine Patientenverfügung hatten wir schon aus dem Internet heruntergeladen. Leider trat das Thema dann in den Hintergrund. Auf Grund der aktuellen Thematisierung im Münchner Wochenanzeiger machen wir nun 'Nägel mit Köpfen' und schieben diese Fragen nicht länger auf die lange Bank. Damit wir im Alter möglichst keine Pflege benötigen, achten wir auf eine vernünftige, gesunde Lebensführung und wenn doch der Pflegefall eintritt hoffe ich, dassunsere Familie, unterstützt von professionellen Kräften und Einrichtungen meiner Frau und mir einen guten letzten Lebensabschnitt ermöglichen können. Beim Thema Pflege und Betreuungbedarf es aber noch großer gesellschaftlicher Anstrengungen, nicht nur wegen der finanziellen Anforderungen. Das ist auch ein Thema der aktuellen Politik: Stichwort Solidarität!”
Sascha Straub, Verbraucherzentrale Bayern:
„Jeden von uns kann es jederzeit treffen. Durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt können wir unsere Fähigkeit zur Selbstbestimmung verlieren. Nicht mehr in Lage zu sein, über Dinge des täglichen Lebens wie Geldausgaben, Kündigung von Verträgen oder die eigene medizinische Behandlung entscheiden zu können, macht einfach Angst. Angst ist aber ein schlechter Berater. Persönliche Wünsche und Vorstellungen sollten besser frühzeitig durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung rechtsverbindlich formuliert werden. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu einen Ratgeber zur Patientenverfügung mit allen wichtigen Informationen sowie, Formulare und Textbausteine an.”
Henning Clewing, Mitglied im Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23):
„Es ist sehr wichtig, sowohl eine Betreuungs- als auch eine Patientenverfügung zu haben. Auch wenn es zwei ganz verschiedene Dinge sind. Eine Patientenverfügung ersetzt die Äußerungen gegenüber einem Arzt, zu denen man dann selbst nicht mehr in der Lage ist. Mit einer Patientenverfügung kann ich selbst bestimmen. Viele Menschen wollen darüber nicht nachdenken. Das ist falsch – und auch schon für junge Menschen wichtig. Die Betreuungsvollmacht habe ich meinen drei Söhnen gegeben. Wie sie das dann machen, falls es für mich einmal nötig wird, weiß ich nicht. Sie stehen alle im Beruf und müssen das dann irgendwie arrangieren. Darüber mache ich jetzt noch keine Gedanken. Wenn irgendetwas zu regeln ist, sollen das meine Söhne bestimmen. Das haben wir so auch festgelegt.“
Pfarrer Georg Rieger (50), Leiter des Pfarrverbands Laim:
„Ich habe eine Patientenverfügung, ja. Bestimmt schon seit 20 Jahren. Ich finde das sehr wichtig und sage das auch immer bei Ehevorbereitungsgesprächen, weil man ja jetzt nicht mehr allein ist. Ich habe einen Bruder, der ein paar Jahre jünger ist, der würde mich pflegen. Ansonsten würde ich aber auch in ein Pflegeheim gehen. Ich kann mir vorstellen, dass ich mich da auch wohl fühlen würde, da ich frühzeitig hingehen und mich eingewöhnen würde und nicht erst wenn ich ganz krank oder dement bin.“
Klaus-Michael Dengler, Geschäftsführer der GEWOFAG:
„Über das Thema Älterwerden und alles, was damit zu tun hat, also auch den Aspekt Pflege und die Frage nach einer Betreuungs- oder Patientenverfügung, denkt man nicht täglich nach. Gerade wenn man sich fit und gesund fühlt, verdrängt man gerne, dass man selbst natürlich auch älter wird und sich mit diesen Fragen auseinandersetzen muss. Den ersten Schritt haben meine Frau und ich schon gemacht: Wir haben beide eine Patientenverfügung. Und ich habe mir fest vorgenommen, dieses Thema in nächster Zeit für mich persönlich noch intensiver anzugehen, um für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Denn schließlich lässt sich eine Krankheit oder der Eintritt eines Pflegefalls nicht vorhersehen. Meist geschieht das unerwartet und dann muss plötzlich alles ganz schnell gehen. Häufig wird einem erst bewusst, wie wichtig es ist, sich mit diesem schwierigen Thema zu beschäftigen, wenn in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis jemand Unterstützung benötigt. So wie bei uns in der Familie meine Schwiegermutter, um die meine Frau und ich uns kümmern.“
Anton Bramböck (71), Rentner:
„Eine Patientenverfügung habe ich. Sie ist nur noch nicht gültig, weil der Notar noch nicht unterschrieben hat. Wir haben uns mit meiner Frau von unserem Arzt beraten lassen und haben da gemerkt, dass man nicht alles einfach gleich unterschreiben sollte. Aber eine Patientenverfügung sollte man machen. Generell würde meine Frau mich pflegen. Von meinen Kindern würde ich es nicht verlangen, weil die ihre eigenen Verpflichtungen haben, obwohl die das sicher auch machen würden. Und sollte meine Frau nicht in der Lage sein, dann würde ich einen Pflegedienst beauftragen oder wir würden gemeinsam ins Altenheim gehen.“
Ursula Lonk (71), Rentnerin:
„Nein, da habe ich mir noch gar keine Gedanken darüber gemacht. Aber ich bin auch noch nicht krank, es ist alles in Ordnung. Ich habe auch gar keine Zeit dafür, weil ich immer noch sehr viele Aufgaben habe. Aber grundsätzlich ist das wichtig, ich weiß das schon. Ich habe eine Tochter. Die ist zwar berufstätig, aber was in ihrer Macht steht und was man ihr auch zumuten kann, das würde sie sicher tun. Wenn es für sie aber zu anstrengend wird, dann würde ich auch in ein nettes Altenheim gehen.“
Konrad Stöckl (61) Rentner:
„Nein. Nur geplant und verschoben. Aber ich will das noch vor Weihnachten machen, das ist unser diesjähriges Ziel. Meine Ehefrau wird mich pflegen, weil die super Gene hat, da sind wir uns soweit handelseinig. Aber sie achtet jetzt schon so sehr auf mich, mit Fitness und Ernährung, dass ich vermutlich noch lange gesund bleibe und das Thema Pflege nicht zur Debatte steht.“
Birgit Gammel (58), Pastoralreferentin im Pfarrverband Laim:
„Nein, ich habe sie noch nicht unterschrieben – mit schlechtem Gewissen noch nicht. Ich halte es nämlich für dringend notwendig und es steht auch im nächsten Vierteljahr zusammen mit der Vorsorgevollmacht an. Ich hatte von meiner Mutter beides und hielt das für sehr sinnvoll. Da wir keine Kinder haben, denken wir, dass wir wohl eine Einrichtung aufsuchen werden, die dann zu dem gegebenen Gesundheitszustand passt: Ob eine stationäre Einrichtung oder betreutes Wohnen. Außerdem sprechen wir darüber gerade auch mit Personen wie etwa meinen Neffen, dass dann auch dafür gesorgt wird.“
Dieter Reiter, Münchner Oberbürgermeister:
„Ja, ich habe vor einiger Zeit zusammen mit meiner Frau eine Patientenverfügung unterschrieben. Zugegeben, es war nicht ganz einfach, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Das verdrängt man ja gerne. Aber ich will diese schwere Entscheidung, sollte sie einmal verlangt sein, nicht meiner Frau oder den Kindern überlassen. Ich selbst kann mir ein Leben, das nur durch künstliche Ernährung und medizinische Apparate erhalten wird, nicht vorstellen. Zu einem Leben in Würde gehört für mich auch ein würdevolles Sterben. Natürlich muss das jeder für sich ganz persönlich entscheiden. Sollte ich einmal auf Pflege angewiesen sein, würde ich mich gern in die Hände von ausgebildeten Pflegern begeben – und mich über Besuche meiner Kinder und Enkelkinder immer freuen.“
Christine Strobl, dritte Bürgermeisterin München:
„Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter eintreten. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann ebenso einschränkend wirken wie hohes Alter, deshalb wäre eine Patientenverfügung schon notwendig. Ich sollte eigentlich auch schon längst eine gemacht haben. Umgekehrt wird man im hohen Alter aber auch nicht automatisch pflegebedürftig. Viele Menschen können und wollen ihren Lebensabend in der eigenen Wohnung verbringen. Wie die Münchnerinnen und Münchner hoffe auch ich, möglichst lang selbstständig in vertrauter Umgebung leben zu können. Wenn es nicht mehr allein geht, gibt es in München glücklicherweise ein breites Angebot vom betreuten Wohnen (auch in Wohngemeinschaften) bis hin zu Altenpflegeheimen.”
Andreas Lotte, Landtagsabgeordneter (SPD):
„Zunächst einmal gleich das Wichtigste: Ja. Ich habe eine Patientenverfügung unterschrieben! Darüber hinaus gibt es auch eine Vorsorgevollmacht, in der festgelegt ist, wer mich – im Falle des Falles - vertreten kann. Ich bin 40 und natürlich ist es nicht ganz einfach, sich mit gerne verdrängten Dingen wie Alter, Gebrechen und Tod – kurz: mit der Hinfälligkeit unseres Seins – auseinanderzusetzen. Da gehört schon ein Quäntchen Mut dazu. Aber wer sich dieser Verantwortung nicht stellt, riskiert, dass die Angehörigen mit einer 'Hausaufgabe' belastet werden, die nicht die ihrige ist.”
Dr. Claus Lehner, Vorsitzender der Geschäftsführung der GBW GmbH:
„Ich kümmere mich derzeit um die Betreuung meiner Mutter und organisierte vor drei Jahren für sie die Nachbarschaftshilfe durch das Deutsche Rote Kreuz. Über meine Pflege- bzw. Betreuungsmöglichkeiten im Alter werde ich mir sicherlich in den nächsten Monaten verstärkt Gedanken machen. Wer mich im Alter pflegen wird, kann ich noch nicht sagen, ich hoffe aber, dass mich jemand aus der Familie betreuen oder mich zumindest in Alltagssituationen unterstützen kann.”
Regina Beckmann-Kimpfbeck, Leiterin der Grundschule an der Königswieser Straße, Fürstenried:
„Ich habe vor drei Jahren eine Betreuungs- und Patientenverfügung unterschrieben, nachdem mein Mann und ich zwei Informationsveranstaltungen hierzu besucht haben. Ich würde mir / uns eine Dame engagieren, die mich / uns im Alter pflegen würden, wenn wir dies nötig haben. Wir hatten bis vor Kurzem abwechselnd drei Damen bei uns mit im Haus wohnen, denn unsere 93-jährige Tante konnten wir das letzte halbe Jahr nicht mehr alleine lassen. Das hat mit zwei Damen gut geklappt, mit der dritten nicht so gut. Wir hatten Platz genug, dass die Dame bei uns wohnen konnte. Wir haben vier Töchter, die alle berufstätig sind. Sie werden sich sicher um uns kümmern, aber uns nicht rund um die Uhr pflegen können.”
Micky Wenngatz, stellvertretende Vorsitzende des Bezirksausschusses 19, Fürstenried:
„Ich habe schon seit vielen Jahren eine Patientenverfügung ebenso wie eine Vorsorgevollmacht unterschrieben. Man kann ja nie wissen, ein Unfall ist schnell passiert und ich möchte sichergehen, dass dann meine medizinische Versorgung so gestaltet ist, wie ich es mir für so eine Situation wünsche und sich der Mensch um meine Betreuung kümmert, mit dem ich ausführlich gesprochen habe und der mein Vertrauen besitzt.”