Zum 1. Februar wird das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschrift) z.B . für Mieten abgeschafft und europaweit durch das SEPA-Zahlungsverfahren (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ersetzt.
Von dieser Umstellung sind alle Kontoinhaber, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen. Die Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger werden künftig durch die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und BIC (Bank Identifier Code, internationale Bankleitzahl) belegt anstatt wie bisher anhand von Kontonummer und Bankleitzahl. Die eigene IBAN und BIC, die man künftig bei allen Lastschriften und Überweisungen angeben muss, findet man z. B. auf dem Kontoauszug und auf der Rückseite der EC-Karte.
Nur für Vermieter, deren Mieter die Miete per Dauerauftrag bzw. Überweisung bezahlen, besteht derzeit kein Handlungsbedarf. In diesem Fall erfolgt die Umstellung durch die Bank des Mieter. Dringender Handlungsbedarf besteht dagegen für Vermieter, die die Mieten aufgrund einer vom Mieter erteilten Einzugsermächtigung vom Konto des Mieters einziehen (Lastschrift).
Für sie sind folgende Schritte erforderlich:
Vermieter müssen sich eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer besorgen. Diese kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) beantragt werden. Ohne diese Gläubiger-Identifikationsnummer können Vermieter nach dem 1. Februar keine Mieten einziehen.
Der Vermieter muss IBAN und BIC der Bankverbindung seines Mieters ermitteln. Dazu stellt normalerweise die Hausbank des Vermieters ihren Kunden eine Umrechnungssoftware (IBAN-Konverter) zur Verfügung, mit der der Vermieter für die ihm bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen seiner Mieter IBAN und BIC ermitteln kann. Daher sollten Vermieter mit ihrer Bank Kontakt aufnehmen.
Ferner muss der Vermieter jedem seiner Mieter eine individuelle Mandatsreferenznummer zuweisen. Dies ist eine maximal 35-stellige alphanumerische Kennung, z.B. der Name des Mieters oder bestimmte Buchstaben bzw. Zahlen, die dem Mieter zugeordnet werden.
Letztlich muss der Vermieter den Mieter über den Wechsel auf das neue SEPA-Zahlungsverfahren schriftlich informieren und dem Mieter dabei die Gläubiger-Identifikationsnummer (des Vermieters) sowie die dem Mieter zugewiesene Mandatsreferenznummer mitteilen.
Ein Muster für das entsprechende Schreiben an Mieter finden Vermieter unter www.haus-und-grund-muenchen.de.