Fast jeder hat es schon erlebt: Meinungsverschiedenheiten, Missverständnisse, Streit am Arbeitsplatz. Wie nervenaufreibend ist es da erst, wenn Anfeindung und Diskriminierung im Büro zum Dauerzustand werden. Doch Vorsicht: Nicht jede länger anhaltende Auseinandersetzung mit dem Chef oder den Kollegen bedeutet Mobbing. Wenn sich Auszubildende gemobbt fühlen, sollten diese erst für sich klären, ob wirklich Mobbing vorliegt, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Der Begriff Mobbing beschreibt eine konfliktbelastende Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Das kann sich äußern durch Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen. Die gemobbte Person ist unterlegen und wird von einer oder mehreren Personen oft und über einen längeren Zeitraum angegriffen. Das Ziel ist, die Person aus dem Arbeitsverhältnis auszustoßen.
Was aber kann man selbst gegen Mobbing unternehmen? Wenn man gemobbt wird, sollte man sich zunächst an die Stelle wenden, die zuständig für Personalangelegenheiten ist. Der Hinweis sollte aber schriftlich erfolgen und muss die einzelnen Verhaltensweisen der jeweiligen Kollegen beinhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Mobbing zu unterbinden und den entsprechenden Kollegen mit einer Abmahnung, Versetzung und Kündigung zu drohen.