Stellungnahme von Dr. Otmar Bernhard zu den Artikeln in AZ und SZ vom 21. August zum Thema Beschäftigung von Sekretärinnen:
„Wie in dem Artikel der SZ schon selbst erwähnt, ist die von mir gewählte Sekretariatsgestaltung nach den geltenden Richtlinien möglich und zulässig. Das bestätigen auch die Landtagsverwaltung und sogar der ORH im entsprechenden Bericht auf Seite 35.
Die von mir praktizierte Regelung sieht wie folgt aus:
Ich leiste an die Kanzlei einen Kostenersatz in Höhe eines Drittels der Kosten einer Sekretärin. Die Gegenleistung ist die ganztägige Verfügbarkeit einer Sekretärin (Sekretariat, Telefonbereitschaft, Schreibarbeiten). Ebenso beinhaltet ist eine Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall. Dieses Modell halte ich für höchst sparsam und angemessen, weil der Steuerzahler nicht für Leerlauf zahlen muss. Die Beschäftigung einer Ganztagssekretärin wäre für den Landtag erheblich kostenträchtiger. Dies ist auch daran erkennbar, dass ich mehr als 20.000 Euro der mir zur Verfügung stehenden Personalmittel nicht beanspruche.
Ich selbst profitiere davon in keiner Weise. Es handelt sich um einen reinen Kostenersatz.”