Veröffentlicht am 06.08.2013 12:46

„Wir machen nur unseren Job”

Die falsch gestempelte Streifenkarte: Dass Tobias Staudte damit nicht schwarzgefahren ist, lässt sich lückenlos belegen. (Foto: job)
Die falsch gestempelte Streifenkarte: Dass Tobias Staudte damit nicht schwarzgefahren ist, lässt sich lückenlos belegen. (Foto: job)
Die falsch gestempelte Streifenkarte: Dass Tobias Staudte damit nicht schwarzgefahren ist, lässt sich lückenlos belegen. (Foto: job)
Die falsch gestempelte Streifenkarte: Dass Tobias Staudte damit nicht schwarzgefahren ist, lässt sich lückenlos belegen. (Foto: job)
Die falsch gestempelte Streifenkarte: Dass Tobias Staudte damit nicht schwarzgefahren ist, lässt sich lückenlos belegen. (Foto: job)

Nur selten ist Tobias Staudte in München. Wenn der Schwabe in der Stadt ist, fährt er mit der U2 vom Hauptbahnhof nach Moosach und zurück. Jedesmal stempelt er seine Streifenkarte. Trotzdem soll er jetzt 40 Euro Strafe bezahlen - weil er die Streifen in der falschen Reihenfolge entwertet hat. Das Missgeschick fällt ihm erst auf, als er am 25. Juli kontrolliert wird. „Können Sie nicht ein Auge zudrücken?” bittet er den Kontrolleur um Nachsicht. Schließlich lässt sich lückenlos belegen, dass er nicht schwarzgefahren ist. Ein Blick auf die Streifenkarte genügt. Allerdings nicht dem Kontrolleur. Auf Diskussionen lässt er sich nicht ein, zieht lediglich eine laminierte Liste aus seiner Tasche und verweist auf „die Elf”. Tatsächlich: Im offiziellen Katalog möglicher Vergehen, die sich U-Bahn-Fahrer leisten können, steht: „11. in der falschen Reihenfolge gestempelt.” Mehr Erklärungen sind dem Kontrolleur nicht zu entlocken: „Wir machen nur unseren Job”, lässt er Staudtes Unverständnis abblitzen. Immerhin: Während er den Zahlungsbescheid ausfüllt, legt er dem Pechvogel nahe, gleich Einspruch einzulegen. Der Schwabe müsse dazu nur persönlich bei der MVG am Marienplatz vorstellig werden: „Online geht das nicht”, behauptet er auf Nachfrage.

„Die Stempel-Reihenfolge muss festgelegt sein, um Missbrauch zu verhindern”, kommentiert MVG-Sprecher Michael Solic den Fall. Wer absichtlich in der falschen Reihenfolge stempelt, könnte die Streifen mehrfach nutzen. Das hat Staudte definitiv nicht getan. Falschstempel ist äußerst selten, räumt Solic ein: Von 1.000 Beanstandungen entfallen nur zwei auf solche Fehler. Ein Auge zudrücken darf der Kontrolleur trotzdem nicht: „Eine Abwägung im Einzelfall ist vor Ort nicht möglich”, so Solic. Tobias Staudte ärgert sich über die 40-Euro-Zahlungsaufforderung, die er als „Abzocke” empfindet. Einspruch gegen das MVG-Schreiben kann der Schwabe allerdings einlegen, ohne dazu noch einmal nach München fahren zu müssen. „Das ist auf mehreren Wegen möglich, auch schriftlich”, stellt Solic richtig, „wir entschuldigen uns für die falsche Auskunft des Kontrollschaffners.”

Die Münchner Wochenanzeiger interessieren sich für Ihre Meinung, liebe Leserinnen und Leser. Unsere Frage der Woche lautet:

Falsche Entwertung der Fahrkarte, 40 Euro Strafe: Hätten Sie bei Tobias Staudte ein Auge zugedrückt?

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