Veröffentlicht am 06.06.2013 10:53

Beleidigungen im Straßenverkehr

Ruhig Blut: Entgleisungen im Straßenverkehr können eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. (Foto: photos.com)
Ruhig Blut: Entgleisungen im Straßenverkehr können eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. (Foto: photos.com)
Ruhig Blut: Entgleisungen im Straßenverkehr können eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. (Foto: photos.com)
Ruhig Blut: Entgleisungen im Straßenverkehr können eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. (Foto: photos.com)
Ruhig Blut: Entgleisungen im Straßenverkehr können eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. (Foto: photos.com)

Entgleisungen hinter dem Steuer sind durchaus kein Kavaliersdelikt: „Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat (§ 185 StGB Beleidigung) und kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe wie Flüche oder Beleidigungen als auch für beleidigende Gesten“, erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Üblicherweise werden bei Beleidigungen im Straßenverkehr Geldstrafen verhängt. Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten jedoch keinen festen Bußgeldkatalog. „In den meisten Fällen werden für eine Beleidigung zwischen zehn und dreißig Tagessätze verhängt. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Nettomonatsgehalt. Als Tageshöchstsatz gelten 30.000 Euro (§ 40 Abs. 2 StGB)“, so Kronzucker.

Bei einem gestreckten Mittelfinger urteilten Gerichte beispielsweise durchschnittlich mit einer Geldstrafe zwischen 600 bis 4.000 Euro. Zeigt ein empörter Autofahrer einen Vogel, kostet ihn dies im Durschnitt 750 Euro. Verbale Beleidigungen können von Gerichten mit Geldstrafen zwischen 250 Euro („Bekloppter“) und 2.500 Euro („Alte Sau“) bemessen werden. Und auch indirekte Aussagen, wie zum Beispiel „Am liebsten würde ich A…loch zu Dir sagen“, werden als vollwertige Beleidigungen geahndet. Wichtig: Durch die ab 1. Februar 2014 geplante Neuregelung des Verkehrszentralregisters (VZR) sollen ab dann nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße erfasst und mit Punkten geahndet werden – damit entfällt die Speicherung von Beleidigungen im Straßenverkehr im VZR. Bestraft werden diese natürlich weiterhin.

Nicht nur in Deutschland, auch im Ausland kennen die Beamten bei Beleidigungen in der Regel kein Pardon. Deshalb sollten Autofahrer auch im Ausland mit unfreundlichen Gesten am Steuer zurückhaltend sein – gerade der „Stinkefinger“ gilt weltweit als Beleidigung. Andere Gesten sind nicht so eindeutig: So kann der hochgestreckte Daumen, der hier als positiver Ausdruck oder als Ausdruck des Mitfahrenwollens bei „Trampern“ gilt, in anderen Ländern, beispielsweise in Nordafrika oder im Mittleren Osten, auch als Beschimpfung missverstanden werden. Wird der Daumen auf und ab bewegt, ist das in vielen Mittelmeerländern, Russland und Teilen Afrikas sogar eine obszöne Beleidigung.

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