Der Verwaltervertrag legt die Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen den Wohnungseigentümern und ihrem Verwalter fest – in der Regel nach einem Entwurf oder Muster, den der Verwalter vorlegt. Kein Wunder, wenn dann etwa neben dem festen Grundhonorar sogar für selbstverständliche Basisleistungen wie die jährliche Eigentümerversammlung Extrazahlungen anfallen können oder der Verwalter einen Rechtsanspruch auf Entlastung haben soll. Aus Sicht des Verwalters nachvollziehbar, aber nicht im Interesse der Eigentümer.
Ihnen hilft jetzt der neue verbraucherorientierte Muster-Verwaltervertrag, den wohnen im eigentum e. V. entwickelt hat. Der Mustervertrag unterstützt die Eigentümer bei der aktiven Gestaltung des Vertrags, indem er zeigt, welche Klauseln für ihre Interessen wichtig oder unverzichtbar sind. Zum Mustervertrag gehören ein Formular für den Leistungskatalog, in dem die mit dem Pauschalhonorar abgegoltenen Grundleistungen und die eventuell extra zu vergütenden Zusatzleistungen des Verwalters aufgelistet sind, sowie Formulare für den Beschlussantrag zur Verwalterbestellung und die Verwaltervollmacht – alles mit ausführlichen Erläuterungen.
Der Mustervertrag ist kostenpflichtig und kann bei der bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228 / 30 41 26 77, Fax 0228 / 721 58 73 angefordert werden.