Veröffentlicht am 02.03.2012 08:23

Knöllchen ohne Grenzen

Im Ausland geblitzt? EU-Bescheide können auch in Deutschland eingetrieben werden. (Foto: imp)
Im Ausland geblitzt? EU-Bescheide können auch in Deutschland eingetrieben werden. (Foto: imp)
Im Ausland geblitzt? EU-Bescheide können auch in Deutschland eingetrieben werden. (Foto: imp)
Im Ausland geblitzt? EU-Bescheide können auch in Deutschland eingetrieben werden. (Foto: imp)
Im Ausland geblitzt? EU-Bescheide können auch in Deutschland eingetrieben werden. (Foto: imp)

Rasen an der Côte d’ Azur, Falschparken in Amsterdam, Missachten einer Ampel in Budapest: Autofahrer, die im Ausland gegen Verkehrsbestimmungen verstoßen und vor Ort ungeschoren davonkommen, dürfen sich nicht zu früh freuen. Denn auch nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub droht ihnen ein Bußgeldbescheid. Seit 1. Oktober 2010 können Bescheide aus der EU auch in Deutschland vollstreckt werden. Doch nicht in jedem Fall müssen Autofahrer wirklich zahlen. Die Regelung greift beispielsweise erst bei einem Bußgeld von mehr als 70 Euro. Deutsche Autofahrer müssen sich auch nicht mit einem fremdsprachigen Schreiben herumschlagen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind alle Staaten verpflichtet, dem Verkehrssünder Bußgeldbescheide in einer für ihn „verständlichen Sprache“ zuzuschicken – und das ist in der Regel die Muttersprache des Betroffenen. Sollte das Schreiben dennoch in einer Fremdsprache ins Haus flattern, muss sich der Autofahrer keine Sorgen machen. Wenn der Adressat wegen der sprachlichen Hürde keine Gelegenheit hat, Einspruch zu erheben, muss das zuständige Bundesamt für Justiz die Vollstreckung verweigern. Mit anderen Worten: Knöllchen auf Finnisch sind in Deutschland wirkungslos. Anders als in Deutschland gilt in einigen Staaten wie Frankreich und den Niederlanden die so genannte Halterhaftung. Das heißt: Der Autobesitzer wird zur Kasse gebeten, auch wenn jemand anderes am Steuer saß. Auch in dem Fall muss das Bundesamt die Vollstreckung verweigern, weil hierzulande niemand für einen Verkehrsverstoß verantwortlich gemacht wird, den ein anderer verschuldet hat. Auch wichtig: Das Geld kann nur vom Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen können ignoriert werden.

Keine Knöllchen aus Nicht-EU-Ländern

Autofahrer, die in Länder außerhalb der EU reisen, sind vor Knöllchen in Deutschland weiterhin sicher. Wer beispielsweise in der Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen Strafzettel sammelt, bekommt sie nicht nachgeschickt. Behörden in Nicht-EU-Ländern können in Deutschland auch weiterhin keine Bußgelder eintreiben lassen. Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der EU-Regelung kann man sagen, dass die europaweite Vollstreckung bisher eher zäh angelaufen ist. Einige wenige Bescheide aus den Niederlanden wurden bisher durch die deutschen Behörden eingetrieben. Auch wenn die Vollstre-ckung über die Grenzen hinweg noch nicht volle Fahrt aufgenommen hat, haben Autofahrer keineswegs einen Freibrief, sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln zu halten, warnt der ADAC. Wissenswertes zur europaweiten Bußgeldvollstreckung, Verhaltenstipps und was Verkehrssünden im Ausland kosten, hat der Automobilclub im Internet unter www.adac.de, Rubrik „Info, Test & Rat“, Menüpunkte „Ratgeber Verkehr“ und „Bußgeld aus dem Ausland“ zusammengestellt.

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