Veröffentlicht am 18.11.2011 10:59

Welches Licht bei Nebel

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden. (Foto: dd – fotolia.com)
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden. (Foto: dd – fotolia.com)
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden. (Foto: dd – fotolia.com)
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden. (Foto: dd – fotolia.com)
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden. (Foto: dd – fotolia.com)

Simon K. aus Vaterstetten fragt: Wann darf man mit Nebelschlussleuchte fahren, wann mit den Nebelscheinwerfern?

Die Schlussleuchte, so sagt die Straßenverkehrsordnung, darf nur bei Sichtbehinderungen unter 50 Metern bei Nebel eingeschaltet werden, nicht jedoch bei Regen oder Schneefall. Unterhalb der 50-Meter-Grenze reicht das Signalbild der Heckleuchten nicht mehr aus, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen. Unbestritten ist, dass dann der lichtstarke Rückstrahler für zusätzliche Sicherheit im Verkehr sorgt. Eine Orientierungshilfe geben die seitlichen Leitpfosten, die am Fahr­bahnrand im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Sieht man nur einen Pfosten weit, darf man keinesfalls schneller als 50 km/h fahren. Ist der Nebel noch dichter, heißt es: Tempo noch mehr drosseln, auch wenn es nur 30 km/h oder langsamer voran geht. Bei 100 Metern freier Sicht gilt als Obergrenze 80 km/h, bei 150 Metern Tempo 100. Wichtig: Lockert sich der Nebel wieder und die Sicht wird besser, müssen Autofahrer die zusätzliche Rückleuchte wieder ausschalten. Der nachfolgende Verkehr würde ansonsten zu stark geblendet werden. Die nach vorne gerichteten Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht leuchten. Bei normaler Sicht ist die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung verboten. Egal, ob Schlussleuchte oder Scheinwerfer: Beide Lichtquellen bedeuten bei Nebel einen großen Sicherheitsgewinn. Mindestens genauso wichtig ist es darüber hinaus, den Abstand zum Vordermann zu erhöhen. Als Faustregel hat sich bewährt: Sichtweite ist gleich Sicherheitsabstand. Zudem sollte man gerade im Herbst regelmäßig Scheiben und Beleuch­tung säubern und bei Nebelfahrten daran denken, den Scheibenwischer ein­zuschalten. Während der Fahrt schlägt sich die Feuchtigkeit aus der Luft in Form von Wassertröpfchen nieder. Das passiert so langsam, dass man oftmals nicht bemerkt, wie sehr sich die Sicht bereits verschlechtert hat. Wichtig auch der Faktor Zeit: Ist mit schlechter Sicht zu rechnen, sollte man unbedingt frühzeitig los fahren, um leichtsinnige Fahrfehler durch Stress und Hektik zu vermeiden.

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