Über sieben Millionen Deutsche arbeiten in Minijobs. Das sind Beschäftigungen für höchstens 400 Euro im Monat. Und diese erfreuen sich nach Angaben der Arbeitsagentur großer Beliebtheit bei Schülern, Studenten, Hausfrauen und Rentnern. Und für manchen auch als Zweitjob. Kein Wunder also, dass jedes vierte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland mittlerweile ein geringfügiges ist. Warum der Minijob so gefragt ist? Bei einem Gehalt bis zu 400 Euro müssen Minijobber keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dagegen führt der Arbeitgeber maximal 30,74 Prozent für Renten- und Krankenversicherung, Pauschalsteuer und weitere Umlagen ab, in der Regel bis zu 120 Euro zusätzlich. Aber wissen Minijobber um ihre Rechte und Pflichten? Ist ihr Arbeitgeber zur Zahlung der Steuern, Renten -und Krankenversicherung, Urlaubs – und Weihnachtsgeld sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet? Die Antwort lautet „Ja“. Wer einen Mini-Job annimmt, verdient bis 400 Euro brutto wie netto, dass heißt er muss keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dasselbe gilt auch für denjenigen, der neben seinem Haupteinkommen zusätzlich noch in einem Mini-Job als Nebenbeschäftigung annimmt. Auch dieser Zweitjob bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Darauf sollten Minijobber ihren Arbeitgeber hinweisen: Er muss bei einem 400-Euro-Arbeitsvertrag seit 1. Juli 2006 Pauschalabgaben in Höhe von maximal 30,1 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen. Arbeitet der Minijobber in einem Kleinbetrieb mit bis zu 30 Mitarbeitern, muss der Arbeitgeber zusätzlich 0,1 Prozent der Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft zahlen. Alle Informationen zur Rechtslage gibt es im Internet unter www.minijob-zentrale.de .