Die Pflegebranche wird in Zukunft immer mehr Arbeitsplätze schaffen. Die Frage jedoch ist: Wer soll diese Stellen besetzen? Demografen prognostizieren schon länger einen Fachkräftemangel in Deutschland, Tendenz steigend. Die Geburtenrate sinkt, gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Bundesagentur für Arbeit-Chef Frank-Jürgen Weise bringt es auf den Punkt: „Selbst wenn es gelingt, das gesamte inländische Potential an Arbeitskräften auszuschöpfen - zum Beispiel Frauen und Ältere - reicht das nicht aus, um den Fachkräftemangel zu begegnen”. Deshalb plädiert er für Potentialaktivierung im Inland als auch kontrollierter Zuwanderung von gut ausgebildeten Fachkräften aus dem Ausland.
Doch wie steht es um die Anerkennung ihrer Abschlüsse? Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit will dabei vermitteln. Denn für alle, die im Ausland ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert haben und in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, ist es wichtig festzustellen, ob ihre im Ausland erworbene Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichzusetzen ist bzw. beruflich anerkannt wird. Das ist häufig eine notwendige Voraussetzung, um in Deutschland eine ausbildungsadäquate Beschäftigung zu bekommen.
Hilfe im Durcheinander: Je nach Beruf und Bundesland sind zurzeit völlig unterschiedliche Stellen mit der Anerkennung beauftragt. Das ist für die Betroffenen unübersichtlich und häufig mühsam. Hier bietet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit konkrete Hilfe: Die ZAV ist zwar keine Anlaufstelle, bei der man einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss direkt anerkennen lassen kann. Doch die ZAV bietet eine spezielle Anerkennungsberatung. Ihr Ziel ist es, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte und inländische Migranten zu verbessern.
Die Berater der ZAV Auslandsvermittlung informieren und beraten in allen Fragen zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikationen und zum deutschen Arbeitsmarkt. Das Info-Center der ZAV erreicht man unter Tel 0228/713-1313 sowie per Mail unter zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de . Ein Gesetz ist auf dem Weg: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Anerkennungsgesetz beschlossen. In den nächsten Monaten wird darüber im Bundestag und Bundesrat abgestimmt. Voraussichtlich wird es zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.