Nein. Der Standstreifen auf der Autobahn darf grundsätzlich nicht befahren werden, denn er ist ausschließlich für Kraftfahrzeuge bei einer Panne, einem Unfall oder in sonstigen Notfällen vorgesehen. Wer dagegen verstößt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei Punkten im Flensburger Verkehrssündenregister rechnen. Ausnahme: Die Spur ist ausdrücklich zum Befahren frei gegeben. Dies signalisiert ein rechteckiges, blaues Schild mit drei Parallelpfeilen, einer durchgezogenen Linie, die die Standspurbegrenzung symbolisiert, und einem weiteren geraden Hinweispfeil. Weist dieser auf einem der folgenden Schilder nach links, wird die zusätzliche Spur nach wenigen hundert Metern wieder gesperrt. Ist der Pfeil mit einem roten Querstrich durchgestrichen, ist das Befahren komplett verboten. Wo vorhanden, unterstützen elektronisch gesteuerte Schilderbrücken die Verkehrszeichen. Ein grüner Pfeil mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Überkopf-Anzeige gibt in dem Fall den Seitenstreifen für den Verkehr frei. Mit der Sonderregelung sollen die drei eigentlichen Fahrspuren auf stark befahrenen Autobahnabschnitten zu Stoßzeiten entlastet werden. Nach Auffassung des ADAC kann die Nutzung der Standspuren an Stau-schwerpunkten nur ein vorübergehender Lösungsansatz sein, um akute Probleme zu mildern. Der Ausbau von überlasteten Autobahnbereichen wird dadurch nicht hinfällig.