Veröffentlicht am 21.07.2011 19:38

Lichthupe: Wann ist diese erlaubt?

In Gefahrensituationen erlaubt: Der Einsatz der Lichthupe. (Foto: Dron - Fotolia.com)
In Gefahrensituationen erlaubt: Der Einsatz der Lichthupe. (Foto: Dron - Fotolia.com)
In Gefahrensituationen erlaubt: Der Einsatz der Lichthupe. (Foto: Dron - Fotolia.com)
In Gefahrensituationen erlaubt: Der Einsatz der Lichthupe. (Foto: Dron - Fotolia.com)
In Gefahrensituationen erlaubt: Der Einsatz der Lichthupe. (Foto: Dron - Fotolia.com)

Annette W. aus Erding fragt: Gibt es Situationen, in denen die Lichthupe erlaubt ist oder ist aufblenden mit dem Fernlicht grundsätzlich verboten?

Hierzu gibt es eine klare gesetzliche Regelung: Grundsätzlich darf mit der Lichthupe niemand belästigt oder geblendet werden. Erlaubt ist ihr Einsatz immer dann, wenn Sie eine Gefährdung sehen, sei es Ihrer eigenen Person oder eines anderen Verkehrsteilnehmers. Dann darf man das Fernlicht als Warnzeichen einsetzen, um auf sich aufmerksam zu machen. Ob in der jeweiligen Situation die Lichthupe oder besser die Hupe als akustisches Signal eingesetzt wird, bleibt dem Autofahrer überlassen und richtet sich nach der jeweiligen Gefahrensituation. So kann im Dunkeln die Warnung per Fernlicht wirkungsvoller sein als bei grellem Sonnenschein. Was viele nicht wissen: Unabhängig von einer Gefährdung gibt es eine Ausnahmesituation, in der Aufblenden erlaubt ist. Nämlich wenn ein Autofahrer zu einem Überholmanöver ansetzen möchte. Um dem vorderen Autofahrer zu signalisieren, dass man vorbeifahren möchte, darf einmalig die Lichthupe eingesetzt werden. Das kann sehr hilfreich sein, wenn der Vorausfahrende sehr weit in der Fahrbahnmitte fährt, immer wieder weit ausschert oder auf der Autobahn die linke Fahrspur blockiert. Allerdings gilt diese Ausnahmeregelung ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaft und auf Autobahnen.

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