Wussten Sie, dass der ADAC auch für Bootsfahrer da ist? Für Skipper hat die ADAC-Sportschifffahrt ein europaweites Stützpunktnetz aufgebaut. Mit zahlreichen Marinas in Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Slowenien, Spanien, den Niederlanden und Deutschland wurden Kooperationsvereinbarungen getroffen. Ebenfalls interessant: Clubmitglieder erhalten bei den ADAC-Partnern Nachlass auf Ersatzteile und Reparaturen in Kroatien sowie vergünstigte Jahresmitgliedschaften für Pannenhilfe auf der Adria. Die Stützpunkte stehen allen ADAC-Skippern mit Rat und Tat zur Verfügung. Zu den weiteren Vorteilen zählen: Unterschiedliche Sonderkonditionen bei Anmietung von Liegeplätzen, beim Winterlager und der Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen. Voraussetzung für diese Leistungen ist die Vorlage der Clubkarte und der gültige Internationale Bootsschein (IBS), den der ADAC ausstellt. Neuer Service für Skipper ist der digitale Marinaführer, der im Internet sowie für iPhone und für Android-Handys erhältlich ist. Die kostenlose Anwendung ist in der ADAC Maps-App integriert und hilft bei der Charter- und Törnplanung. Hilfreiche Tipps, den digitalen Marinaführer und den ADAC Ratgeber Wassersport finden Skipper auf www.adac.de, Rubrik „Reise & Freizeit“, Menüpunkt „Wassersport“.
Zu den Serviceleistungen des Clubs gehören auch wichtige Versicherungsleistungen. Die ADAC Wassersporthaftpflicht deckt weltweit bis zu 15 Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden ab inklusive 250 000 Euro bei Vermögensschäden. Versichert sind gecharterte Wassersportfahrzeuge bis maximal 500 PS für bis zu vier Wochen pro Versicherungsjahr, Mietsachen und Trailer. Extra: Mitglieder erhalten zehn Prozent Rabatt. Die ADAC WassersportKasko tritt bei Unfällen, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl und höherer Gewalt ein. Wrackbeseitigungskosten werden bis zur vereinbarten Summe, mindestens aber bis 500 000 Euro übernommen. Zum Treuerabatt von zehn Prozent für Mitglieder gibt es zusätzlich zehn Prozent Sonderrabatt, wenn das Boot im ADAC-Bootsregister erfasst ist. Die ADAC Skipperhaftpflicht zahlt, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten als Skipper oder einem Crewmitglied eines gecharterten Bootes einen Schaden zufügt. Dabei ist eine maximale Deckung bis zu fünf Millionen Euro möglich. Über die Skipperhaftpflicht sind zudem Schäden am gecharterten Boot durch grob fahrlässiges Verhalten bis zu 500 000 Euro je Schadensfall und Jahr abgesichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 2500 Euro. Die Anzahl und Dauer der Törns ist nicht begrenzt. Mit im Leistungspaket sind auch Charterausfallkosten. Informationen zu sämtlichen Versicherungsleistungen gibt es in allen ADAC Service-Centern sowie unter Tel.: 089/ 5195-0.