Martin P. aus Laim, fragt: Wie lange habe ich nach einem Umzug in eine andere Stadt Zeit mein Auto umzumelden? Gibt es eine Übergangsfrist?
Leider nein! Eine Übergangsfrist gibt es nicht, so dass Sie sofort nach Ihrem Umzug aktiv werden müssen. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Wer in einen anderen Landkreis oder in eine andere Stadt zieht muss laut Gesetz „unverzüglich“ sein Fahrzeug ummelden. Der Halter bekommt dabei neue Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung. Und möglicherweise ändert sich durch den Ortswechsel auch die Versicherungsprämie. Wer die Ummeldung auf die lange Bank schiebt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen In der Regel sind dann 15 Euro fällig. Unabhängig davon, kann die Zulassungsbehörde verbieten, mit dem Auto zu fahren.