Veröffentlicht am 25.03.2011 13:06

Regeln für das Einfahren auf die Autobahn?

Einfädeln auf die Autobahn: Nur, wenn die rechte Fahrspur frei ist. Drängler miss-achten die Vorfahrt. (Foto: fotolia/Dream-Emotion)
Einfädeln auf die Autobahn: Nur, wenn die rechte Fahrspur frei ist. Drängler miss-achten die Vorfahrt. (Foto: fotolia/Dream-Emotion)
Einfädeln auf die Autobahn: Nur, wenn die rechte Fahrspur frei ist. Drängler miss-achten die Vorfahrt. (Foto: fotolia/Dream-Emotion)
Einfädeln auf die Autobahn: Nur, wenn die rechte Fahrspur frei ist. Drängler miss-achten die Vorfahrt. (Foto: fotolia/Dream-Emotion)
Einfädeln auf die Autobahn: Nur, wenn die rechte Fahrspur frei ist. Drängler miss-achten die Vorfahrt. (Foto: fotolia/Dream-Emotion)

Martin Händl aus Garching fragt: Letztens auf der Autobahn hat sich ein vom Beschleunigungsstreifen aus einfahrendes Fahrzeug vor mich gedrängelt. Da ich nicht auf die linke Spur wechseln konnte, musste ich stark abbremsen. Ist es erlaubt sich reinzudrängeln?

Nein, nach § 18 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Verkehr auf der durchgehenden Autobahnfahrbahn Vorfahrt. Dieses Vorrecht ist von den Einfahrenden besonders sorgfältig und nachdrücklich zu beachten, da die Kraftfahrer auf der Autobahn mit hohen Geschwindigkeiten herankommen und daher bereits dann die Gefahr schwerer Unfälle besteht, wenn sie gezwungen werden, plötzlich zu bremsen oder auszuweichen. Zwar gilt auch auf der Autobahn das Rechtsfahrgebot, es ist aber nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht, dass die Benutzer der rechten Spur auf die Überholspur ausweichen, soweit diese frei ist, um einem an einer Anschlussstelle Wartenden die Einfahrt in die Autobahn zu ermöglichen. Allerdings darf der Wartepflichtige eine solche Rücksicht nicht immer erwarten, da keine generelle Verpflichtung besteht, die rechte Fahrspur für den Einfahrenden frei zu machen. Wer einen auf der rechten Spur Herankommenden durch Einfahren in die Autobahn zu einer Notmaßnahme, beispielsweise zum starken Abbremsen oder zum Ausweichen auf die Überholspur zwingt, verletzt die Vorfahrt. Ist der Verkehr so dicht, dass sich keine Lücke zum Einfädeln findet, muss der Einfahrende „abwarten“ und unter Beobachtung des übrigen Verkehrs verhalten weiterfahren. Entdeckt er eine geeignete Lücke, sollte er die verbleibende Strecke voll zum Beschleunigen ausnutzen. Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man schneller fahren als der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen. So kann man beispielsweise beim Einfahren an einem langsameren Lkw rechts vorbeiziehen.

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