Veröffentlicht am 03.03.2011 17:20

Mit Steinschlag durch den TÜV?

Durch Erschütterungen und Temperaturschwankungen kann schon ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe große Folgen haben. (Foto: fotolia/Andrey Semenov)
Durch Erschütterungen und Temperaturschwankungen kann schon ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe große Folgen haben. (Foto: fotolia/Andrey Semenov)
Durch Erschütterungen und Temperaturschwankungen kann schon ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe große Folgen haben. (Foto: fotolia/Andrey Semenov)
Durch Erschütterungen und Temperaturschwankungen kann schon ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe große Folgen haben. (Foto: fotolia/Andrey Semenov)
Durch Erschütterungen und Temperaturschwankungen kann schon ein kleiner Steinschlag in der Windschutzscheibe große Folgen haben. (Foto: fotolia/Andrey Semenov)

Gabi Halfter aus Taufkirchen fragt: Ich habe einen Steinschlag in meiner Windschutzscheibe. Stimmt es, dass ich damit nicht durch den TÜV komme? Wenn ja, muss die Scheibe ausgetauscht werden oder reicht es sie zu reparieren?

Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe gilt als erheblicher Mangel und kann tatsächlich das Bestehen der TÜV-Prüfung verhindern. Ob eine Reparatur möglich ist, muss ein Fachmann entscheiden und hängt von der Einschlagstelle und vielen anderen Faktoren ab. So darf der Steinschlag nicht im Sichtfeld des Fahrers oder zu nah am Rand liegen und der Durchmesser sollte nicht zu groß sein. Nach einer Reparatur, bei der die angeschlagene Oberfläche mit einem Kunstharz ausgegossen wird, hat das Verbundglas wieder nahezu seine ursprüngliche Festigkeit. Sind dagegen bereits strahlenförmige Risse – länger als drei Zentimeter – entstanden, ist die Scheibe gesprungen, weist sie bereits deutliche Verschleißspuren auf oder ist sie übersät von winzigkleinen Einschlägen, kommt kostengünstiges Ausbessern nicht mehr in Frage. In diesem Fall muss die Scheibe ausgetauscht werden. Die Teilkaskoversicherung deckt zwar Glasschäden ab, jedoch sollte der Versicherungsnehmer die Höhe der Selbstbeteiligung berücksichtigen. Handeln Sie frühzeitig, um unnötige, weitere Kosten zu vermeiden.

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