Veröffentlicht am 13.01.2011 10:10

Alptraum Werkstatt-Besuch

Ohne genaue Auftragserteilung kann der Werkstatt-Besuch zur bösen Überraschung werden. (Foto: Fotolia.com - diego cervo)
Ohne genaue Auftragserteilung kann der Werkstatt-Besuch zur bösen Überraschung werden. (Foto: Fotolia.com - diego cervo)
Ohne genaue Auftragserteilung kann der Werkstatt-Besuch zur bösen Überraschung werden. (Foto: Fotolia.com - diego cervo)
Ohne genaue Auftragserteilung kann der Werkstatt-Besuch zur bösen Überraschung werden. (Foto: Fotolia.com - diego cervo)
Ohne genaue Auftragserteilung kann der Werkstatt-Besuch zur bösen Überraschung werden. (Foto: Fotolia.com - diego cervo)

Jedes Auto muss in die Werkstatt, zur regelmäßigen Wartung oder zur Reparatur. Besonders ärgerlich ist, wenn das Auto danach immer noch nicht funktioniert oder die Werkstatt-Rechnung ein horrendes Ausmaß annimmt. Doch kann man sich als Werkstattkunde vor bösen Überraschungen schützen? „Vielfach ja“, sagt ADAC-Techniker Alois Steinberger. „Die beste Basis für eine reibungslose Reparaturabwicklung ist eine möglichst genaue Auftragserteilung“, weiß er aus Erfahrung.

Konkret: Je konkreter ein Werkstatt-Auftrag formuliert ist, desto weniger Streitpunkte gibt es hinterher. Idealerweise besprechen Kunde und Meister direkt am Fahrzeug, was zu tun ist. So kann der Fachmann persönliche Empfehlungen geben oder die Notwendigkeit bestimmter Arbeiten erklären.

Nie pauschal: Bei Pauschal-Aufträgen wie „alle notwendigen Reparaturen durchführen“ oder „TÜV-fertig machen“ sind böse Überraschungen vorprogrammiert.

Schwarz auf weiß: Zur eigenen Sicherheit sollte man als Werkstattkunde alle Absprachen schriftlich und detailliert festhalten. Bei allen Reparaturen, rät der ADAC auf einen Reparaturauftrag zu bestehen, der später belegen kann, welche Arbeiten tatsächlich in Auftrag gegeben wurden und welche nicht.

Nachgefragt: Wer etwas nicht verstanden hat oder sich unsicher ist, sollte sich nicht scheuen nachzufragen.

Limit: Mit dem Wortlaut „Fehlersuche bis zu einem Gesamtbetrag von xx Euro einschließlich Material und Arbeitskosten“ z.B. legen Fahrzeugbesitzer eine Kosten-Obergrenze fest. Oder man vereinbart, dass die Werkstatt ab einem bestimmten Kostenaufwand Rücksprache hält. Auch Zusatzarbeiten sollten ebenfalls nicht mündlich erteilt werden.

Beweismaterial: Altteile können bei Streitigkeiten wertvolle Beweismittel sein. Bei der schriftlichen Auftragserteilung sollte man daher vermerken lassen, dass Altteile entweder ausgehändigt werden, oder auf jeden Fall von der Werkstätte aufbewahrt werden.

Die Kosten im Blick: Wer gezielt nach Smart-Repair-Angeboten frägt, fährt in manchen Fällen erheblich günstiger. Dabei wird nur ein bestimmtes Teil repariert, was oft völlig ausreichend sein kann. Besonders bei umfangreichen Arbeiten gibt ein Kostenangebot Sicherheit. Diese Schätzung des zu erwartenden Aufwandes ist normalerweise kostenlos, sofern die Werkstätte nicht darauf hingewiesen hat, dass die Erstellung eines schriftlichen Kostenangebotes kos-tenpflichtig ist.

Rechnung prüfen : Die Rechnung muss alle Arbeiten nach Lohn- und Materialkosten aufschlüsseln. Und auch hier sollte man sich nicht scheuen, sich unklare Positionen erklären zu lassen.

Kostenlose Hilfe: Gibt es nicht ausräumbare Differenzen zwischen Kunde und Werkstatt, bietet sich die Anrufung einer Kfz-Schiedsstelle an, um ein teures und ggf. langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das Schiedsverfahren ist für den Kunden kostenlos. Infos dazu geben die ADAC-Technik-Experten im ADAC Prüfzentrum München in der Ridlerstraße 35 (Tel. 08975195-177 oder pruefzentrum@sby.adac.de).

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