Ein Fachwirt für die Alten- und Krankenpflege übernimmt in erster Linie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Einrichtungen der stationären und ambulanten Alten- und Krankenpflege, wie Seniorenwohn- und Altenpflegeheimen, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege oder bei ambulanten Altenpflegediensten. Dort erledigen sie organisatorische Tätigkeiten in den Bereichen Management, Betriebswirtschaft, Personalwesen, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing. Beispielsweise kalkulieren sie Kosten, kümmern sich um die Pflegeorganistation und stellen die geleistete Qualität sicher.
Voraussetzung für eine Ausbildung als Fachwirt/in für Alten- und Krankenpflege ist: Eine abgeschlossene kaufmännische, verwaltende oder pflegerische Ausbildung mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung, ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Pflegewirtschaft/Pflegepraxis oder eine insgesamt mindestens sechsjährige Berufspraxis in einem fachnahen Arbeitsbereich. Die Ausbildungsdauer beträgt 14,5 bis 24 Monate.
Für die Ausbildung sind Interesse für organisatorische und verwaltende Tätigkeiten von Vorteil. Zudem ist eine Spezialisierung im Bereich Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen auf Sachbearbeitungs- und Führungsaufgaben möglich.
Wer nach der Prüfung zum Fachwirt für die Alten- und Krankenpflege studieren möchte, kann, sofern ein Hochschulabschluss vorhanden ist, beispielsweise einen Hochschulabschluss im Bereich Pflegewissenschaften und Pflegemanagement erwerben.