Selbstbestimmung über das eigene Leben ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wie aber sieht es im Alter aus? Was, wenn die Gesundheit oder die finanziellen Möglichkeiten dann nicht mitspielen und man auf die Hilfe Anderer zugreifen muss? Trotz Hilfebedarfs ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht: so wünscht man sich den Lebensabend. Möglich macht dies eine zusätzliche Pflegeversicherung. Sie schließt eventuelle Versorgungslücken, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden, und lässt die Entscheidungsgewalt beim Pflegebedürftigen - nicht beim Hilfeleistenden.
Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen, so die RatGeberZentrale, lebt weiterhin zu Hause. Um häusliche Pflegeleistungen nutzen zu können, können Betroffene das monatliche Pflegegeld beantragen (seit 2010 zwischen 225 und 685 Euro pro Monat). Dazu lässt die Pflegekasse ein Gutachten erstellen, um Pflegebedürftigkeit und Pflegeaufwand des Patienten festzustellen.
Das geschieht bei einem Hausbesuch eines Gutachters, der vorher angemeldet wird. Der Gutachter stellt den Zeitbedarf für die persönliche Pflege fest. Dazu gehören Bereiche wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aber auch die allgemeine Haushaltsführung. Um den tatsächlichen Bedarf nachweisen zu können, empfiehlt sich für Angehörige das Anlegen eines „Pflegetagebuchs”.
Führt an einem Umzug in ein Pflegeheim kein Weg mehr vorbei, können zusätzliche finanzielle Probleme entstehen. Die gesetzliche Pflegekasse zahlt in der Pflegestufe III nur 1.510 Euro monatlich. Ein Heimplatz kostet aber zwischen 2.500 und 3.500 Euro im Monat. Die Differenz aus den Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung kann schnell das Budget eines Haushalts überfordern.
Ohne eine zusätzliche private Absicherung ist eine umfassende, dauerhafte Pflege deshalb kaum möglich. Für diese Fälle bietet eine Zusatzversicherung die nötige finanzielle Unterstützung für den Ernstfall. Dabei kann nicht nur die Pflegestufe III „Schwerst-Pflegebedürftigkeit”, sondern es können auch die Pflegestufen I und II abgesichert werden. Unter www.versicherungsvergleich.de gibt es Informationen zu den einzelnen Versicherungen.