Veröffentlicht am 01.10.2010 10:35

Berufsbild Heilerziehungspfleger/innen

Die Einsatzgebiete eines Heilerziehungspflegers sind äußerst vielfältig. (Foto: red)
Die Einsatzgebiete eines Heilerziehungspflegers sind äußerst vielfältig. (Foto: red)
Die Einsatzgebiete eines Heilerziehungspflegers sind äußerst vielfältig. (Foto: red)
Die Einsatzgebiete eines Heilerziehungspflegers sind äußerst vielfältig. (Foto: red)
Die Einsatzgebiete eines Heilerziehungspflegers sind äußerst vielfältig. (Foto: red)

Ein interessantes Aufgabengebiet im großen Spektrum der Pflegeberufe decken die Heilerziehungspfleger/innen ab. Sie sind für die pädagogische und pflegerische Betreuung und Versorgung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung zuständig. In Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung begleiten sie die zu Betreuenden bei der Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens.

Das Arbeitsfeld kann – je nach Einsatzgebiet und dem Alter der zu betreuenden Menschen – sehr unterschiedlich sein. Vorwiegend arbeiten Heilerziehungspfleger/innen in Einrichtungen zur Eingliederung und Betreuung von Menschen mit Behinderung, z.B. in entsprechenden Tagesstätten oder Wohn- und Pflegeheimen. Sie unterstützen aber auch junge Menschen bei der beruflichen und sozialen Eingliederung, übernehmen die pädagogische Freizeitbetreuung in Förderschulen oder unterstützen Kinder in Tagesstätten bei ihren sportlichen Aktivitäten. Sie können auch bei ambulanten sozialen Diensten oder in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken tätig sein. Gelegentlich finden sie auch in Kindergärten Beschäftigung.

Die Heilerziehungspflege ist ein eigenständiger Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert als schulische Ausbildung zwei Jahre, anschließend ist ein praktisches Anerkennungsjahr zu absolvieren. Einige Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen bieten die Ausbildung auch in kompakter, sog. praxisintegrierter, dreijähriger Form an. Dort erfolgen der Unterricht in der Fachschule und die praktische Ausbildung in der Praktikumsstelle abwechselnd.

Bevor mit der schulischen Ausbildung begonnen werden kann, muss ein ein- bis zweijähriges Praktikum durchlaufen worden sein. Die Berufsbezeichnung nach Abschluss der Ausbildung lautet: staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger bzw. staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin.

Genaue Informationen über Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Abläufe, Prüfungsinformationen oder Standorte von Schulen und Regelungen der einzelnen Bundesländer können beim Berufsverband für Heilerziehungspflege erfragt werden.

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