Veröffentlicht am 23.08.2010 11:50

Aus dem BA 9

Kurzparkplätze Baldurstraße: Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) beantragte in seiner jüngesten Sitzung, an der Südseite der Baldurstraße weitere Kurzparkplätze einzurichten und zwar im Bereich von der Dantestraße bis zu den existierenden Behindertenparkplätze neben dem Eingang in die Kleingartenanlage. „Bei großen Trauerfeiern oder unmittelbar aufeinander folgenden Beerdigungen im Westfriedhof kommt es häufig zu Parkplatzmangel“, heißt des in einem Schreiben des BA 9 an das Kreisverwaltungsreferat (KVR). „Solche Veranstaltungen werden zumeist auch von älteren oder behinderten Personen besucht, denen ortsnahe Parkplätze zur Verfügung stehen sollten. Unser Eindruck ist vor allem, dass die vorhandenen zeitlich nicht begrenzten Abstellmöglichkeiten in der Nähe des Friedhofhaupteingangs häufig zu P+R mißbraucht werden.“

Litfaßsäule und Bordsteinabsenkung Richelstraße: Von der Ecke in der Kurve zwischen Richel- und Schäringerstraße führt ein asphaltierter Weg zum neu gebauten Radweg der überörtlichen Beziehung Hauptbahnhof-Laim-Pasing. Der Bordstein an der Einmündung dieses Weges in die Richelstraße ist nicht abgesenkt, also auch für Radfahrer nicht barrierefrei, zudem steht genau an der Einmündung eine Litfaßsäule im Gehsteigbereich. Der BA 9 beantragt in einem Schreiben an das Baureferat der Landeshauptstadt, an dieser Stelle den Bordstein abzusenken und die Litfaßsäule zu entfernen oder zumindest zu versetzen.

Öffnen von Einbahnstraßen für beidseitigen Fahrradverkehr: Wie der BA 9 in einem Schreiben an das KVR mitteilt, liegen kontroverse Bürgerkommentare vor bezüglich der Einführung gegenläufigen Radverkehrs in Einbahnstraßen. Der Bezirksausschuss bittet das KVR diesbezüglich um Auskunft, welche Kriterien bei der Einführung dieser Regelung entscheidungsrelevant waren oder sind. „Es gibt zahlreiche beidseitig beparkte Straßen, in denen die bei gegenläufigem Radverkehr verbleibende Fahrbahnbreite so gerin ist, dass bei der Begegnung mit einem Kfz akute Unfallgefahr nicht ausgeschlossen werden kann“, heißt es in der Begründung des BA 9.

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