Die Geschwindigkeitsbeschränkungen behalten bei leerer Autobahn voll ihre Gültigkeit genauso wie das Rechtsfahrgebot nach Paragraf zwei der Straßenverkehrsordnung. Der mittlere und vor allem linke Fahrstreifen sollen nur zum Überholen genutzt werden. Notorische Mittel- oder Linksspurfahrer riskieren sogar 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Dennoch verstoßen immer mehr Autofahrer gegen dieses Gebot. Die Folge sind Drängeln oder Rechtsüberholen. Beide Verhaltensweisen sind verkehrswidrig! Drängler werden bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h mit bis zu 150 Euro Geldbuße zur Kasse gebeten. Dazu kommen vier Punkte, möglich ist sogar ein Monat Fahrverbot und im Extremfall eine Anzeige wegen Nötigung. Wer rechts an einem langsameren Auto vorbeizieht, muss mit 100 Euro Bußgeld und drei Punkten rechnen. Ausnahme Kolonnenverkehr: Staut sich der Verkehr auf der linken Fahrbahn, so darf auf dem Mittelstreifen mit äußerster Vorsicht und höchstens 20 km/h vorbeigefahren werden. Bewegt sich links eine Kolonne mit höchstens 60 km/h, so ist Überholen mit maximal Tempo 80 bei erhöhter Vorsicht erlaubt. Notorisches Linksfahren hat oftmals psychologische Ursachen. Aus Sorge, etwa hinter einem Laster hängen zu bleiben, wenn man sich ans Rechtsfahrgebot hält, bleiben langsamere Fahrer häufig auf der Überholspur. Das hat wiederum fatale Auswirkungen auf den Verkehrsfluss. Die Autobahn wird von ihrer Kapazität her enorm reduziert, wenn jemand mit Tempo 100 links oder in der Mitte fährt. Dahinter bildet sich durch den so genannten „Ziehharmonika-Effekt“ häufig sofort ein Stau: Während beim Hintermann ein leichtes Abbremsen reicht, muss das auf die Kolonne auffahrende Fahrzeug richtig in die Bremsen treten. Zähflüssiger Verkehr und Staus sind somit häufig auch ein hausgemachtes Problem.