Veröffentlicht am 01.04.2010 11:53

Neue Parklizenzgebiete in Sendling

Neue Parklizenzgebiete werden in Sendling ausgewiesen. (Foto: Foto:kdk)
Neue Parklizenzgebiete werden in Sendling ausgewiesen. (Foto: Foto:kdk)
Neue Parklizenzgebiete werden in Sendling ausgewiesen. (Foto: Foto:kdk)
Neue Parklizenzgebiete werden in Sendling ausgewiesen. (Foto: Foto:kdk)
Neue Parklizenzgebiete werden in Sendling ausgewiesen. (Foto: Foto:kdk)

Am 3. Mai starten die Parklizenzgebiete „Margaretenplatz”, „Karwendelstraße” und „Brudermühlviertel”.

Das Parklizenzgebiet „Margaretenplatz” befindet sich zwischen der Bahnlinie München – Lenggries und den bereits Anfang März gestarteten Gebieten „Herzog-Ernst-Platz” und „Untersendling”. Im Süden bildet der Harras beziehungsweise die Albert-Roßhaupter-Straße die Abgrenzung zum ebenfalls neuen Parkbereich „Karwendelstraße”, der im weiteren südlichen Verlauf durch die Bahnlinie, den Mittleren Ring und die Plinganserstraße begrenzt wird.

Das Gebiet „Brudermühlviertel” findet im Norden durch die Wackersberger Straße seine Grenze und umfasst sämtliche Wohnbebauung bis Höhe einschließlich Dietramszeller Straße. In der Schäftlarnstraße endet das neue Parkraummanagement unmittelbar nördlich der Kleingartenanlage.

Der Bewirtschaftungszeitraum ist auf Werktage, also von Montag bis einschließlich Samstag, und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt.

Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Gewerbetreibende mit einer Lizenz, parken im eigenen Gebiet, in den entsprechend ausgewiesenen Bereichen, künftig (auch weiterhin) kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Alle Anderen müssen an den neuen, solarbetriebenen Parkscheinautomaten ein Ticket lösen und können dann bis zu einem ganzen Tag parken. Die Höhe der Parkgebühren beträgt 1 Euro/Stunde, maximal jedoch 6 Euro/24 Stunden. Kostenfreies Besucherparken wird vereinzelt in so genannten Mischparkbereichen mittels Parkscheibe möglich sein, in denen die Höchstparkdauer jedoch auf maximal vier Stunden begrenzt ist.

Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptwohnsitz und ohne privaten Stellplatz innerhalb der neuen Parklizenzgebiete können ab sofort formlos mit einem einfachen Brief für jährlich 30 Euro ihren Parkausweis bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III –Verkehrsüberwachung, 80466 München, beantragen. Dem Antrag ist eine Kopie des Kfz-Scheins beizulegen. Die Antragstellung kann jedoch auch mittels Telefax unter 23 33 97 37 erfolgen.

Auch Car-Sharing-Mitglieder erhalten auf Antrag, gegen Vorlage ihrer Mitgliedschaft, eine gebietsbezogene Parklizenz, die für sämtlich gekennzeichnete Flottenfahrzeuge dieser Car-Sharing-Organisation gilt.

Das Kreisverwaltungsreferat bietet unter www.muenchen.de/parken zudem auch weiterführende Informationen, wie beispielsweise Antragsformulare und detaillierte Übersichtskarten, an.

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