Silvester ist nur einmal im Jahr; da wird man doch mal richtig feiern dürfen – oder nicht? Zwar wird das Neujahrsfest traditionell mit viel Knallerei bis in die frühen Morgenstunden begangen, dennoch sollte man die Nacht nicht zum Tag machen. Auch am 31. Dezember gelten die Ruhezeiten, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Offizielle Ruhezeiten, d.h. Zimmerlautstärke, sind wochentags am Abend zwischen 22.00 und 7.00 Uhr (an Samstagen: 19.00 bis 8.00 Uhr), mittags von 13 bis 15 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Dabei gibt es aber bundesweit keine einheitlichen Regelungen, sie können sich je nach Land und Gemeinde unterscheiden. Dennoch wird niemand an Silvester verlangen können, dass ab 22.00 Uhr Zimmerlautstärke herrscht, andererseits sollte nach ein Uhr das Jahr ausreichend begrüßt worden sein. Wer eine große Silvesterparty plant, informiert die Nachbarschaft am besten frühzeitig – und stößt vielleicht um Mitternacht gemeinsam mit den Hausbewohnern auf ein gutes Neues Jahr an.