Berufseinsteiger unter 25 Jahren werden bei ihrer Vermögensbildung von Vater Staat besonders gefördert. Sie verdanken dies dem „Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“. Danach haben Auszubildende wie alle Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Je nach Branche überweist der Arbeitgeber zwischen sechs und 40 Euro monatlich auf das Sparkonto der Azubis. Und wer seine VL in einen Bausparvertrag wie den „BHW Dispo maXX” anlegt, bekommt obendrauf neun Prozent staatliche Arbeitnehmersparzulage. Die gibt’s für Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro. Zahlen Berufsstarter darüber hinaus selbst noch etwas auf den Bausparvertrag ein, sichern sie sich zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent, mit der Vater Staat eigene Bausparleistungen bis maximal 512 Euro jährlich honoriert.
Früh einsteigen rentiert sich auch beim Wohn-Riestern, mit dem der Bund das Wohneigentum als private Altersvorsorge fördert. Arbeitnehmer, die vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag investieren, werden mit einer staatlichen Grundzulage von 154 Euro pro Jahr belohnt. (Weitere Informationen unter www.bhw.de)