Das Sozialreferat bittet alle Inhaber eines alten oder abgelaufenen München-Passes, diesen auszutauschen oder zu verlängern. Hierfür kann einfach telefonisch ein Termin mit dem zuständigen Sozialbürgerhaus beziehungsweise dem Amt für Wohnen und Migration vereinbart werden. Wenn die Inhaber eines München-Passes die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wollen und noch keinen neuen grauen oder gelben München-Pass haben, müssen sie im zuständigen Sozialbürgerhaus oder im Amt für Wohnen und Migration ihren alten grünen München-Pass gegen einen neuen tauschen lassen. Ist ein grauer oder gelber München-Pass bereits abgelaufen, muss seine Gültigkeit verlängert werden. Wer mit einem alten und/ oder ungültigen München-Pass mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, hat keine gültige Fahrkarte und riskiert ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro. Weitere Infos unter www.muenchen.de im Internet oder in den jeweiligen Sozialbürgerhäusern.