Die Kfz-Steuer wird ab 1. Juli für erstmals zugelassene Pkw unter ökologischem Aspekt völlig neu bemessen. Die Umstellung auf die CO2-bezogene Steuer bringt neue Regelungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Steuersätze. Durch die Neuregelung werden gezielte steuerliche Anreize für verbrauchsarme und besonders schadstoffreduzierte Pkw geschaffen. Die neue Broschüre „Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw und Wohnmobile” des Bayerischen Finanzministeriums informiert in allen Details über die neue CO2- bezogene Kraftfahrzeugsteuer. Diese kann beim Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Odeonsplatz 4) unter info@stmf.bayern.de angefordert werden.