Der Haus- und Grundbesitzerverein und die Stadt München werden so schnell wohl keine besten Freunde mehr. Wie Rudolf Stürzer, Vositzender von „Haus und Grund München”, jüngst bei einer Pressekonferenz verkündete, will man gegen den von der Landeshaupstadt veröffentlichten aktuellen Mietspiegel rechtlich vorgehen. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof habe man, so erklärt es der Interessensverein, „eine Klage auf Feststellung eingereicht, dass es sich beim Münchner Mietspiegel 2019 nicht um einen qualifizierenden Mietspiegel” handelt, der gesetzlichen Vorgaben Rechnung trägt.
Nach eigenen Recherchen und Gutachten des Münchner Interessensverbandes habe die Stadt München die Mietwerte im Mietspiegel aus dem Jahr 2019 zu niedrig angesetzt. „Wir sind keine Mitspiegelgegner”, betont Rudolf Stürzer, der seit 2000 Vorsitzender des Interessensverbandes für Haus- und Grundbesitzer in München ist. Jedoch stehen die von der Landeshauptstadt ausgegebenen Mietwerte von 2019 im deutlichen Widerspruch zur Realität und stellen zudem eine Missachtung der rechtlichen Vorgaben seitens der Verwaltung dar. Aus diesem Grund habe man sich zur Klage entschlossen, sagt Stürzer.
Nach Auswertung von „Haus und Grund München” liegen die Mietwerte 2019 um erheblich niedriger als im Mietspiegel aus dem Jahr 2017. Während die Stadt für das Jahr 2019 von einer durchschnittlichen Monatsnettomiete von 11,69 Euro pro Quadratmeter ausgeht, kommt der Münchner Haus- und Grundbesitzerverein auf einen Wert von 15,19 Euro pro Quadratmeter. Gründe für die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind zum einen, dass im städtischen Mietspiegel 2019 nach Ansicht von „Haus und Grund München eine unzulässige Aufnahme der Mieten von öffentlich geförderten Wohnraum besteht sowie zum anderen preiswerte Wohnungen in den Index miteingefloßen sind, die die tatsächliche Marktentwicklung nicht realitätskonform wiedergeben. Der Münchner Interessensverein möchte mit der Klage überdies erreichen, dass die Stadt Auskunft gibt, welche Daten in die Auswertung der Mietspiegel jeweils miteinfließen. Dies geschieht, so der Haus- und Grundbesitzerverein, bisher im Geheimen.