Veröffentlicht am 05.12.2018 11:07

39 Prozent drohen Mini-Renten

Sich stützen können im Alter – auch auf die gesetzliche Rente. Darauf ist der Großteil der Rentner angewiesen. (Foto: NGG)
Sich stützen können im Alter – auch auf die gesetzliche Rente. Darauf ist der Großteil der Rentner angewiesen. (Foto: NGG)
Sich stützen können im Alter – auch auf die gesetzliche Rente. Darauf ist der Großteil der Rentner angewiesen. (Foto: NGG)
Sich stützen können im Alter – auch auf die gesetzliche Rente. Darauf ist der Großteil der Rentner angewiesen. (Foto: NGG)
Sich stützen können im Alter – auch auf die gesetzliche Rente. Darauf ist der Großteil der Rentner angewiesen. (Foto: NGG)

Dem Landkreis Weilheim-Schongau droht Altersarmut – in einem größeren Ausmaß als bislang angenommen. Das befürchtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Rund 22.000 Arbeitnehmer im Landkreis würden, so, wie sie heute arbeiten, nur eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung bekommen. Und das, wenn sie nach 45 Berufsjahren in den Ruhestand gingen. Das sind 39 Prozent aller Beschäftigten im Landkreis. Die Schwelle für „Alters-Hartz-IV“ liegt im Landkreis Weilheim-Schongau bei aktuell 789 Euro im Monat. Dabei sind insbesondere die Kosten fürs Wohnen berücksichtigt. Dies geht aus einer Renten-Analyse des Pestel-Instituts hervor. Die Wissenschaftler aus Hannover haben dabei für die Gewerkschaft NGG amtliche Statistiken ausgewertet.

Steigende Zahlen

Demnach könnte die Zahl armutsgefährdeter Rentner im Landkreis künftig noch deutlich steigen, nämlich dann, wenn die durchschnittliche Rente bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Prozent des Einkommens abfallen sollte. Dann gäbe es mehr als 24.000 Menschen, die nach 45 Beitragsjahren bei einer Rente unterhalb der Grundsicherung landen, so das Pestel-Institut. Georg Schneider, Geschäftsführer der NGG-Region Rosenheim-Oberbayern, spricht von „alarmierenden Zahlen“. Wer ein Leben lang gearbeitet habe, müsse später auch von seiner Rente leben können. „Am Ende steht hier das Vertrauen in die staatliche Altersvorsorge und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt auf dem Spiel.“ Die Bundesregierung hat eine Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis lediglich 2025 vereinbart. „Das reicht nicht aus“, so Schneider. Die Große Koalition müsse das Rentenniveau längerfristig stabilisieren und möglichst anheben.

Arbeitgeber in der Pflicht

Zugleich sieht die NGG die Arbeitgeber in der Pflicht. „Klar ist, dass aus Mini-Löhnen keine Spitzen-Renten werden“, betont Schneider. Gerade in Branchen wie dem Gastgewerbe und Bäckerhandwerk müssten im Landkreis Weilheim-Schongau viele Beschäftigte im Alter aufstocken. „Dabei haben Hoteliers, Gastronomen und Bäckermeister bei der Bezahlung durchaus Spielraum. Anstatt auf Aushilfen mit wenigen Wochenstunden zu setzen, sollten sie reguläre Vollzeitstellen schaffen, und zwar bezahlt nach Tarif“, so der Gewerkschafter.

Viele Beschäftigte hätten zwar das Glück, dass der Partner mehr verdiene und so die Haushaltskasse im Rentenalter aufbessere. Doch häufig sei das Geld selbst dann sehr knapp. Gerade wer einen Teilzeit- oder Minijob habe, müsse sich auf einen „extrem mageren Rentenbescheid“ einstellen. Frauen seien davon besonders häufig betroffen. Sogar unter Vollzeitbeschäftigten hat nach Berechnungen des Pestel-Instituts aktuell rund jeder Fünfte im Landkreis einen Rentenanspruch von weniger als tausend Euro monatlich – nach vierzig Arbeitsjahren. Eine gute tarifliche Altersvorsorge könne zwar dabei helfen, dass im Alter etwas mehr übrig bliebe. „Aber Zusatzrenten sind nicht dafür da, ein immer geringeres Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen“, so Schneider. Sein Fazit: „Der Staat muss die gesetzliche Rente sichern. Alle Beschäftigten sind auf sie angewiesen. Und die Arbeitgeber müssen bei Löhnen, Arbeitszeiten und Zusatzvorsorge viel mehr tun, damit die Menschen ihren Lebensabend genießen können.“

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