Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats am 18. und 25.10.2016: …

Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Oberschleißheim

Das Büro IBG (Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehr) hat für die Gemeinde Oberschleißheim einen Feuerwehrbedarfsplan für die beiden Feuerwehren Oberschleißheim und Badersfeld erstellt.
Der vorliegende 4. Entwurf wurde in zwei Sitzungen mit den Fraktionen, der Kreisbrandinspektion und den beiden Kommandanten diskutiert und abgestimmt.

Eine in dieser Besprechung angeregte Stellungnahme der Feuerwehr Oberschleißheim, ob bei besserer Ausstattung der Feuerwehr Badersfeld ein weiteres Fahrzeug in Oberschleißheim eingespart werden könnte, liegt im RIS vor. Daraus ergibt sich, dass die im 4. Entwurf festgehaltene Ausstattung mit drei Fahrzeugen notwendig ist, um die Aufgaben der Feuerwehr erfüllen zu können.

Beschluss:
»Der Gemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan 2016 bis 2020 der Gemeinde Oberschleißheim in der vorliegenden Fassung des 4. Entwurfs.«

Erlass einer Richtlinie für soziale Bodennutzung;
Grundsatzbeschluss zur Beschaffung bezahlbaren Wohnraums
Der Bau- und Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.10.2016 mit der Angelegenheit befasst und mehrheitlich folgenden Beschluss empfohlen:
»Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf eines Grundsatzbeschlusses zur Beschaffung bezahlbaren Wohnraums von Herrn Rechtsanwalt Dr. Spieß in der Fassung vom 19.09.2016, mit der Änderung des Mietpreises der geförderten Wohnungen auf 9,90 €/qm, zu.« Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Abstimmung: 14 : 8

GR Hirschfeld gibt folgende Protokollerklärung ab:
»Der Vertragsentwurf weist zu viele Lücken auf. Ein detailliertes Rechenbeispiel, das die konkreten Auswirkungen der Richtlinie aufzeigt, fehlt. Wir haben den Beschlussvorschlag deshalb abgelehnt.«

Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer »Netten Toilette«
Mit Schreiben vom 26. September 2016 stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei den ortsansässigen Gastronomiebetrieben anzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen diese bereit wären, ihre Toiletten der Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind der Tourismus- und der Gewerbeverband einzubinden. Dem Gemeinderat ist das Ergebnis der Anfragen mitzuteilen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Tieferlegung der Bahn
Die Ingenieurbüros Vössing und SSF stellen den Endbericht der Machbarkeitsstudie »Tieferlegung Bahnlinie im Ortsbereich Oberschleißheim« vor.
Geprüft wurde die Vorzugsvariante 1b+ (mit Bahnhofsverschiebung, Überholgleis und Wendegleis für S-Bahn).

Fazit:
Im Vergleich zu der im Rahmen des Flughafengutachtens erstellten Variante 0 mit einer Tieferlegung ohne Verlegung des Bahnsteigs, ergeben sich auf Grund des längeren Trogs (für das Bahnsteigbauwerk in Tieflage) größere Auswirkungen auf Dritte und insbesondere im Bauablauf deutlich kompliziertere Bauzustände. Somit haben die neuen Varianten auch deutlich höhere Investitionskosten. Durch die Verlegung der Bahnsteige kann andererseits im Bereich des geplanten Universitätsstandorts deutlich mehr Fahrgastpotential erschlossen werden.
Durch zusätzliche neue Anlagen für Radfahrer und motorisierten Individualverkehr wird davon ausgegangen, dass sich keine wesentlichen Änderungen für die Wegebeziehungen dieser Nutzer ergeben.
Für Fußgänger ergeben sich in Teilbereichen deutlich längere, jedoch für andere Wohngebiete auch deutlich kürzere und ansprechendere Wege.
Die Verlegung der Buslinien erscheint prinzipiell möglich, erfordert aber ebenfalls zusätzliche Investitionen für Busbuchten und Querungshilfen.
Die Verlegung der Verkehrsstation führt somit zu zahlreichen Folgeinvestitionen von denen derzeit nicht geklärt ist, durch welchen Träger diese finanziert werden können.
Der Endzustand der Bahnanlagen wird durch den Gutachter als gleichwertig leistungsfähig angesehen. Die bauzeitlichen Einschränkungen sind demgegenüber jedoch erheblich und die Reduzierung der Bahnanlage auf ein Betriebsgleis über einen sehr langen Zeitraum führt zu erheblichen Betriebsbehinderungen. In Anbetracht des Bauvolumens und der zu erzielenden, städtebaulichen Verbesserungen erscheint dieser aber als durchaus tolerierbar, er muss dennoch mit den zuständigen Stellen sowie den Bürgern intensiv besprochen werden.

Da derzeit weder die Bahn noch das Straßenbauamt beabsichtigen, am derzeitigen Zustand etwas zu ändern, kommt grundsätzlich als Verfahrensweg eine Anordnung gemäß § 6 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG) in Frage. Die Kosten für diese Maßnahme hätten die Beteiligten zu je einem Drittel (Bahn, Baulastträger Straße, Zuschuss-Drittel des Bundes) zu tragen (§ 13 EBKrG). Im Zuge des EBKrG-Verfahrens würde auch eine Fiktivplanung für die 0-Variante (die kostengünstigste, technisch sinnvolle Lösung – in dem Fall die Straßenunterführung) geprüft werden. Diese käme sehr grob geschätzt wohl auf 30-40 Mio. Euro.

Die in der Machbarkeitsstudie untersuchte Variante 1b+ (Tieferlegung der Bahn mit gleichzeitiger Verschiebung des Bahnhofs und Wende-/Überholgleisen) übersteigt die 0-Variante nach EBKrG jedoch deutlich. Gleichwohl ist diese Variante die für die Gemeinde Oberschleißheim sinnvollere Variante, da damit gleichzeitig eine gute ÖPNV-Anbindung der zukünftigen tiermedizinischen Fakultät der LMU im Südwesten von Oberschleißheim hergestellt werden kann und die Lärmemissionen durch den Zugverkehr reduziert werden können. Auch in städtebaulicher Hinsicht ist dieser Lösung der Vorzug zu geben. Schließlich präferiert auch die LMU eine Schienenanbindung ihrer neuen Fakultät. Letztlich ist die Entscheidung für die Realisierung der Variante 1b+ eine politische Entscheidung auf höherer Ebene (Wissenschaftsministerium – Innenministerium).

Ab Sicherstellung der Finanzierung ist mit einem Zeithorizont von 10 Jahren bis zur Realisierung der Tieferlegung der Bahn zu rechnen.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Oberschleißheim eine Tieferlegung der Bahn in einen Trog mit gleichzeitiger Verschiebung des bestehenden S-Bahnhofs Oberschleißheim auf Höhe der Dachauer Straße entsprechend der Machbarkeitsstudie vom 18. Oktober 2016, Variante 1b+, anstrebt und dass bei den Kreuzungsbeteiligten auf eine Anordnung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz hingewirkt werden soll.

Artikel vom 01.12.2016
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