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Das Amtsgericht Erding hat eine wichtige Entscheidung zu Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts getroffen. (Foto: CC-BY-SA 3.0)

Die Grenzen des Persönlichkeitsrechts

Die Übermittlung von Bildern von Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, an die Sicherheitsbehörden, um zur Aufklärung einer Straftat beizutragen, stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen dar.
06.11.2020 07:54 Uhr
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