Heinz Krause, Karlsfeld, fragt: Ich habe gehört, dass die Haupt- und Abgasuntersuchung am Auto ab 2010 zusammengefasst werden sollen. Stimmt das?
Stimmt. Mit Beginn des neuen Jahres wird die so genannte Abgasuntersuchung (AU) als Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Die sechseckige, farbige AU-Plakette auf dem vorderen Nummernschild wird dann nicht mehr angebracht. Selbst für den Sonderfall, in dem ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er HU-Termin versäumt hat und die Plakette zurückdatiert werden muss, gibt es für ihn keinen AU-Aufkleber mehr.
Abgelaufene Marken werden bei der Prüfung entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen einhergeht, wird eine Blankoplakette in der weißen Farbe der Trägerplatte angebracht. Bei Motorrädern ist die Abgasuntersuchung, die in dem Fall AUK genannt wird, übrigens bereits seit April 2006 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Für den neuen Abgasprüfnachweis besteht keine Aufbewahrungspflicht. Dennoch ist es empfehlenswert, die Bescheinigung zusammen mit der HU-Dokumentation bis zur nächsten Hauptuntersuchung zu behalten. Haupt- und Abgasuntersuchung in einem Termin sind kein Muss.
Die AU kann auch in einem dafür autorisierten Betrieb separat durchgeführt werden. Den Nachweis dafür muss man dann allerdings dem Prüfingenieur bei der HU vorlegen, und er darf maximal einen Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat zurück liegen. Egal, ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Diesel oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose, alle müssen ihre Abgaswerte innerhalb der gesetzlich geregelten Grenzen einhalten.
Beantwortete Ihre Fragen: ADAC-Verkehrs-Experte Alexander Kreipl.