München Viele Diskussionen gab es über die Um- und Durchsetzung des Alkoholverbots in Münchens U-Bahnhöfen (SamstagsBlatt berichtete), nun ist es beschlossene Sache. In den Münchner U-Bahnhöfen darf kein Alkohol mehr getrunken werden. Das Konsumverbot für alkoholische Getränke ist in der Hausordnung der U-Bahnanlagen verankert.
Sämtliche Aushänge der Hausordnung in den einzelnen Stationen wurden in den vergangenen Wochen ausgetauscht. Neben dem Konsumverbot für alkoholische Getränke in MVG-Anlagen ist vorgesehen, das Alkoholtrinken in den Fahrzeugen, also in U-Bahnzügen, Trambahnen und Bussen der MVG, zu untersagen. Dazu ist eine Änderung der Benutzungsbedingungen erforderlich. Diese wird die MVG mit den weiteren Verkehrsunternehmen im MVV abstimmen.
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