Die Stadt München achtet dabei auf maßvolle Nachnutzungen und will einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen.
HARTMANNSHOFEN. Man kennt das nur zu gut in den Gartenstadt-Siedlungen, auch in Ober- und Untermenzing: Ein großes Grundstück mit ausladendem Garten und kleinem Häuschen wechselt den Besitzer und mit ihm den Charakter. Denn was nachkommt, sind meist massive Bauten mit möglichst viel Nutz- und Wohnfläche, einem Minimum an Grün und dafür Maximum an Gewinn. In Hartmannshofen soll das nach dem erklärten Willen des örtlichen Bezirksausschusses und der Stadtverwaltung nicht passieren. Es gibt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der den gebietstypischen Gartenstadtcharakter und vor allem den wertvollen, alten Baumbestand dort sichern soll. Und bald wird sich ganz konkret die Frage stellen, wie es auf einigen der bis zu 3500 Quadratmeter großen Grundstücken weitergehen wird. Denn der Freistaat Bayern ist gerade dabei, etliche Anwesen, deren Erbpachtverträge abgelaufen sind und nicht mehr verlängert wurden, zu verkaufen.
Wo gibt es so etwas noch in der Großstadt: ein Grundstück mit 2700 Quadratmetern Fläche, einem Einfamilienhäuschen aus den 20er Jahren und riesigem Garten oder ein Anwesen mit 2454 Quadratmetern und einem Haus mit gerade mal 110 Quadratmetern Wohnfläche, ganz zu schweigen von einem kleinen Paradies mit 3150 Quadratmetern Grund und modernisiertem Haus mit 170 Quadratmetern Wohnfläche? - In der Gartenstadt Hartmannshofen nordwestlich des Nymphenburger Schlossparkes, da gibt es das. Und diese traumhaften Häuschen im Grünen sind dort keine Seltenheit, sondern prägen den Charakter eines ganzen Viertels
Die Flächen sind im Besitz des Freistaates Bayern und wurden vor Jahrzehnten auf Erbbaurechts-Basis verpachtet.
In den letzten Jahren liefen diese langfristigen Erbbaurechte aus, und einige Pächter verzichteten nach Auskunft von Horst Wolf, Pressereferent des Bayerischen Finanzministeriums darauf, die Verträge zu verlängern (während der Großteil die Chance nutzte und blieb). Etliche Gebäude standen, bzw. stehen sogar längere Zeit leer, und die werden nun schrittweise verkauft. Einige wechselten laut Wolf bereits den Besitzer, andere werden momentan ausgeschrieben. Wolf verweist auf einen entsprechenden Landtagsbeschluss, wonach alle leerstehenden Anwesen, deren Erbbaurechte nicht verlängert wurden, veräußert werden sollen, sofern kein Staatsbedarf mehr daran besteht, ergänzt er noch. Was die künftigen Grundbesitzer mit den Anwesen machen, liegt dann natürlich nicht mehr in der Hand des Freistaates, also kann Horst Wolf dazu auch nichts sagen. In der Ausschreibung kündigt die Bezirksfinanzdirektion München jedoch an: Für die Gartenstadt Hartmannshofen wird derzeit von der Landeshauptstadt München ein Bebauungsplan erarbeitet. Danach sind im Einzelfall gewisse Entwicklungsmöglichkeiten vorgesehen.
Mathias Goßner, Sprecher des städtischen Planungsreferates, bestätigt die Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein entsprechender Stadtratsbeschluss wurde bereits 1999 gefasst. Der Bebauungsplan soll die Gartenstadt Hartmannshofen aber nicht gefährden, sondern vielmehr schützen. Auf Teilen der Grundstücke ist etwas mehr möglich, aber auf keinen Fall so, dass sich der Charakter der Siedlung wesentlich verändert, fasst Goßner die Planungsziele zusammen. So heißt es in der Vorlage von 1999, dass der gebietstypische Gartenstadtcharakter (durchgrünte, aufgelockerte Bebauung) erhalten werden muss und lediglich eine maßvolle, bestandsorientierte bauliche Fortentwicklung unter Berücksichtigung zeitgemäßer Wohnansprüche ermöglicht werden soll. Dazu gehört auch die Beibehaltung des dortigen Erschließungssystems, das teilweise noch auf Privatstraßen (stellenweise herrlichen Alleen) basiert. Weitere Ziele sind der dauerhafte Erhalt der schützenswerten Gehölzbestände und die Stärkung der ökologischen Vernetzungsfunktion der Gehölzstrukturen im Planungsgebiet - auch in Verbindung mit dem Nymphenburger und dem Hartmannshofer Park.
Der ökologische Aspekt nimmt insgesamt eine wichtige Rolle ein. Die Siedlung entstand zum Teil durch Bebauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes, der früher als Fasanerie und Lohwald genutzt wurde. In den Gärten zeugen 60 bis 80 Jahre alte Eichen und Buchen von damals. Der Hartmannshofer Wald zählt laut Biotopkartierung zu den qualitativ besten der trockenen Eichen-Hainbuchenwälder des Münchner Raumes. Dazu gehören auch die Gehölzbestände nördlich der Forst-, Waldhorn- und Menzinger Straße, die mit dem Wald in Verbindung stehen.
Der Bebauungsplan soll nun regeln, dass rückwärtige Grundstücksbereiche von einer Bebauung freigehalten werden (durch Beschränkung der Gebäudeanzahl). Die Obergrenze für zulässige Wohneinheiten pro Gebäude ist ein weiteres Instrument, ebenso die Regelung von Gebäudehöhen und der Ausschluss sogenannter Terrassengeschosse, um nur einige der planungsrechtlichen Möglichkeiten zu nennen.
Die von der Stadt München erlassene Gartenstadtsatzung, die ja ebenfalls auf eine maßvolle Nachverdichtung und den Schutz der Gartenstadtviertel abzielt, beschäftigt weiterhin die Gerichte. Die CSU, allen voran der Pasinger Stadtrat Thomas Schmatz, hat von Anfang an davor gewarnt, dass die Satzung rein rechtlich gesehen handwerkliche Fehler aufweisen würde, was jetzt von richterlicher Seite bestätigt wurde. Die Stadt will ihre Satzung jedoch vor der nächsten Instanz verteidigen. (U.L.)