Veröffentlicht am 10.06.2013 00:00

Ebersberg/Landkreis · Finanzhilfe

Wenn ihre Eltern Sozialhilfeleistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, dann können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Manfred Rainert, Leiter des zuständigen Sachgebietes im Landratsamt und seine Mitarbeiterinnen Brigitte Schubert und Jennifer Amin-Amer bearbeiten die entsprechenden Anträge. Gefördert werden beispielsweise eintägige Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf mit einer Pauschale zum Schulbeginn und zum 1. Februar, Lernförderung oder Beförderungskosten für Schüler.

Zudem können Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Zuschüsse für Mittagessen erhalten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die einen Anspruch darauf haben, erhalten außerdem monatlich 10 Euro für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote. Die Leistungen werden in der Regel direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Die Antragsformulare finden sich auch im Internet unter www.lra-ebe.de . Informationen gibt es außerdem unter Telefon 0 80 92/82 35 03.

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