Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 20. Dezember 2010 und aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Dezember 2010
Nutzungsänderung auf dem Grundstück Bruckmannring 40
Beantragt wird die Nutzungsänderung eines Produktionsgebäudes mit Büro und Betriebsleiterwohnung in ein Ausbildungs- und Bürogebäude mit Hausmeisterwohnung.
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 60 »Gewerbegebiet Bruckmannring«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Zusätzlich wird im Osten eine Fluchttreppe am Gebäude errichtet. Derzeit befindet sich dort eine temporär errichtete Baugerüst-Außentreppe. Diese wird nun durch eine feste Außentreppe als Stahlkonstruktion ersetzt. Ebenso werden zusätzliche Außentüren errichtet.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung in ein Ausbildungs- und Bürogebäude mit Hausmeisterwohnung, gemäß dem Antrag vom 19.11.2010, herzustellen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Neubau eines Produktionsgebäudes auf dem Grundstück Bruckmannring 22
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich der qualifizierten Bebauungspläne Nr. 60 a »Gewerbegebiet Bruckmannring 1. Änderung« und Nr. 60 b »Gewerbegebiet Bruckmannring 2. Änderung«.
Es wurden Befreiungen hinsichtlich der im Bebauungsplan 60 a festgesetzten Baugrenzen beantragt.
Da diese Überschreitungen zum großen Teil unterirdisch liegen und zu keiner Überschreitung der zulässigen GFZ und GRZ führen, sind sie städtebaulich vertretbar.
Die im Bebauungsplan Nr. 60 b festgesetzte GFZ und GRZ wird geringfügig überschritten. Da dies aus betriebstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist, kann hier einer Befreiung zugestimmt werden.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Produktionsgebäudes, gemäß dem Antrag vom 03.12.2010, herzustellen und den Befreiungen zuzustimmen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Errichtung von zwei Einzel- und einer Doppel-Fertigbalkonanlage in der Gartenstraße 911
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 14. Die Zulässigkeit richtet sich im Übrigen nach § 34 BauGB.
Die Balkone haben eine Tiefe von 1,62 m und sind 3,51 m breit.
Der BWA hat bereits am 18.05.2009 und am 14.12.2009 der Errichtung solcher Fertigbalkonanlagen in der Gartenstraße 13 sowie der Gartenstraße 5 + 7 und 13 + 15 zugestimmt.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einzel- und einer Doppel-Fertigbalkonanlage, gemäß dem Antrag vom 16.09.2010, herzustellen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Dezember 2010
Bebauungsplan Nr. 68 »Gewerbegebiet nördlich der Kreuzstraße«;
Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Am 21.04.2009 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 68 »Gewerbegebiet nördlich der Kreuzstraße« nach Würdigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom 02.06.2009 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Im Nachgang des Satzungsbeschlusses hat sich im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der von der Stadt Unterschleißheim erhobenen Rügen ergeben, dass die textlichen Festsetzungen zum Teil in einem ergänzenden Verfahren zu ändern sind. Die übrigen Rügen der Stadt Unterschleißheim sind unbegründet bzw. festgestellte Mängel für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans unbeachtlich.
Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan Nr. 68 »Gewerbegebiet nördlich der Kreuzstraße« rückwirkend geändert werden. Insbesondere ist die Vorbelastung der Kleingartenanlage auf dem Gebiet der Stadt Unterschleißheim durch die Sportanlage der Stadt Unterschleißheim bei der Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente zu berücksichtigen und in die Abwägung einzustellen.
Zur Behebung der Fehler soll ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden. Es ist hierfür ein erneuter Offenlegungsbeschluss durch den Gemeinderat zu fassen, dieser ist ordnungsgemäß bekannt zu machen, die Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist zu wiederholen, eine erneute Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ist durch den Gemeinderat vorzunehmen und ein erneuter Satzungsbeschluss ist zu fassen.
»Der Gemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 68 »Gewerbegebiet nördlich der Kreuzstraße« ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB mit Änderungen einzuleiten. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 »Gewerbegebiet nördlich der Kreuzstraße« wird zusammen mit den darin aufgestellten örtlichen Bauvorschriften durch den Gemeinderat gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Die Auslegungs- und Stellungnahmefrist wird gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Zudem wird gem. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB hinzuweisen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Mitgliedschaft der Gemeinde Oberschleißheim im Verein »Tourismus Schleißheim« und im Tourismusverband München-Oberbayern e.V.
Am 07.12.2010 traf sich eine Interessengruppe bestehend aus ortsansässigen Hoteliers Gastronomen, Gewerbetreibende und einigen Gemeinderäten zur Gründung des Vereins »Tourismus Schleißheim«. Ziel des Vereins ist es, die reichhaltigen touristischen Attraktionen Oberschleißheims besser darzustellen, zu bewerben, intern zu vernetzen und dadurch auch den Ort aufzuwerten. Unter den 29 fördernden Gründungsmitgliedern befinden sich auch das Deutsche Museum und die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.
Eine Satzung, welche die Beitragserhebung regelt, wurde noch nicht beschlossen. Für die fördernden Mitglieder beträgt der Vereinsbeitrag 20,00 Euro im Jahr. Um den Verein »Tourismus Schleißheim« besser unterstützen zu können, erscheint deshalb der Beitritt der Gemeinde zum Tourismusverband München-Oberbayern, welcher zur Nutzung der Infrastruktur berechtigt, als zweckmäßig. Der Mitgliedsbeitrag zum Tourismusverband München-Oberbayern beträgt ca. 150,00 Euro.
»Der Gemeinderat Oberschleißheim beschließt dem Verein »Tourismus Schleißheim« als förderndes Mitglied sowie dem Tourismusverband München-Oberbayern als ordentliches Mitglied beizutreten.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Unterschleißheim; Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Der Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim soll neu aufgestellt werden.
Gemäß der Zielvorgabe »Innenentwicklung vor Außenentwicklung« erfolgt eine Ausweisung neuer Bauflächen im Innenbereich bzw. im unmittelbaren Siedlungszusammenhang. Südlich des Münchner Rings sollen größere Baulücken geschlossen werden. Westlich des neuen Friedhofs wird eine neue Wohnbaufläche geplant, die diesen Lückenschluss sinnvoll abschließt. Westlich des II. Bildungszentrums wird eine weitere Fläche als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Auch hier soll die bestehende Fläche sinnvoll ergänzt werden.
Neue Gewerbeflächenausweisungen werden nicht ausgewiesen.
An der Birkhahnstraße ist nachrichtlich die Verbindungsspange zwischen A 92 und St 2342
dargestellt. Die Gemeinde
Oberschleißheim stimmt der
Verbindung an dieser Stelle nicht zu.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, aufgrund der fehlenden abgestimmten überörtlichen Verkehrsführung auf der St 2342 den vorgelegten Flächennutzungsplan-Entwurf abzulehnen. Der nachrichtlichen Darstellung der Verbindungsspange zwischen der A 92 und St 2342 wird nicht zugestimmt. Eine Einmündung auf Höhe der Birkhahnstraße lehnt die Gemeinde aufgrund der Ortsnähe zu Oberschleißheim ab.
Aus Gründen einer gerechten Lastenverteilung besteht die Gemeinde Oberschleißheim darauf, die Einmündung weiter nördlich zu verlegen.
Wie in der Begründung zutreffender Weise ausgeführt wurde, lehnt die Autobahndirektion Anschlussstellen an die BAB A 92 in relativ geringen Abständen ab und hat aus diesem Grund Planungen für eine neue Anschlussstelle bei Riedmoos nicht eingeleitet. Um den Hauptort vom Durchgangsverkehr zu befreien, verfolgt die Gemeinde Oberschleißheim nun wieder mit Nachdruck das verkehrspolitische Ziel, die »St 2342 innerorts Mittenheimer-, Feierabend- und Sonnenstraße« an die A 92 zu verlegen.
Die Gemeinde Oberschleißheim bittet die Stadt Unterschleißheim darum, anstelle einer nicht realisierbaren neuen Anschlussstelle an der A 92 bei Riedmoos, das Konzept einer Verlegung der St 2342 an die A 92 zu unterstützen und an einer raschen Umsetzung mitzuarbeiten. Bedauerlicherweise lehnt jedoch die Stadt Unterschleißheim derzeit Gespräche mit der Gemeinde Oberschleißheim diesbezüglich bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der A 92 ab.«
Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.
An der Birkhahnstraße ist nachrichtlich die Verbindungsspange zwischen A 92 und St 2342
dargestellt. Die Gemeinde
Oberschleißheim stimmt der
Verbindung an dieser Stelle nicht zu.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, aufgrund der fehlenden abgestimmten überörtlichen Verkehrsführung auf der St 2342 den vorgelegten Flächennutzungsplan-Entwurf abzulehnen. Der nachrichtlichen Darstellung der Verbindungsspange zwischen der A 92 und St 2342 wird nicht zugestimmt. Eine Einmündung auf Höhe der Birkhahnstraße lehnt die Gemeinde aufgrund der Ortsnähe zu Oberschleißheim ab.
Aus Gründen einer gerechten Lastenverteilung besteht die Gemeinde Oberschleißheim darauf, die Einmündung weiter nördlich zu verlegen.
Wie in der Begründung zutreffender Weise ausgeführt wurde, lehnt die Autobahndirektion Anschlussstellen an die BAB A 92 in relativ geringen Abständen ab und hat aus diesem Grund Planungen für eine neue Anschlussstelle bei Riedmoos nicht eingeleitet. Um den Hauptort vom Durchgangsverkehr zu befreien, verfolgt die Gemeinde Oberschleißheim nun wieder mit Nachdruck das verkehrspolitische Ziel, die »St 2342 innerorts Mittenheimer-, Feierabend- und Sonnenstraße« an die A 92 zu verlegen.